Full text: Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher Grundlage.

Vorwort. 
Das vorliegende Buch enthält zehn öffentliche Vorlesungen, 
welche ich im vergangenen Herbst im Auftrage der hambur- 
gischen Oberschulbehörde gehalten habe. Der mehrfach an mich 
herangetretene Wunsch, den von mir gegebenen Überblick über 
das hamburgische Staatsrecht festgehalten zu sehen, hat mich 
zur Drucklegung bestimmt. Da ich kein Manuskript besass, 
sondern nur an der Hand eines Schemas gesprochen habe, so 
mussten die Vorträge erst nachträglich niedergeschrieben werden. 
Ich glaube aber, dass das gesprochene Wort mit ziemlicher Treue, 
selbstverständlich unter den für den Druck erforderlichen Modi- 
fikationen, wieder gegeben ist. Auf jeden Fall ist die Ein- 
teilung und Anordnung des Stoffes genau beibehalten. Weil 
die Vorlesungen für die breiteste Öffentlichkeit bestimmt waren, 
erschien es geboten, mehr die tragenden Gedanken des Staats- 
rechts zu entwickeln und zu betonen, als sämtliche Einzelheiten 
darzustellen. Dies Buch erhebt daher auch keinen Anspruch, 
ältere verdiente Werke verdrängen zu wollen. 
Die Wahrung der Vorlesungsform verbot einen Litteratur- 
nachweis unter dem Text. Die Ausführungen aus der all- 
gemeinen Staatslehre haben sich den Darstellungen angeschlossen, 
wie sie unter anderen in den bekannten Werken von Bornhak, 
Gareis, Haenel, Hinschius, v. Kirchenheim, Laband, Loening, 
v. Sarwey, H. Schulze, v. Stengel und namentlich von Jellinek 
gegeben sind. Die von mir benutzten hamburgischen Quellen 
habe ich vollständig in meiner: Geschichtlichen Entwickelung 
der hamburgischen Bürgerschaft, nachgewiesen. 
Hambure, im Januar 1902. 
oO) 
Der Verfasser.
	        
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