Souveränität,
Aussere.
Innere
(Staatsgewalt).
ob denn Hamburg heute noch trotzdem ein Staat im Rechtssinne
ist. Füglich lässt sich diese zur Beantwortung in zwei Unter-
fragen zerlegen: Ist Hamburg heute noch ein souveräner
Staat? und wenn nicht: Ist für einen Staat der Besitz der
Souveränität Existenzbedingung?
Vorerst bedarf das Wort Souveränität selbst einer begriff-
lichen Klarstellung.
In Anlehnung an suprema potestas und superioritas entstanden,
bedeutet es „höchste Gewalt“, bezeichnet also den Sieg einer
Gewalt über andere widerstreitende Mächte. Diese siegende
Gewalt war die Staatsgewalt. Und zwar konnte sich dieses
Emporsteigen entweder beziehen auf das Verhältnis zu der Gewalt
anderer Staaten, also nach aussen hin, oder es konnte bedeuten,
dass im Innern eine Gewalt im Vergleich zu den andern als
die höchste erschien, also dadurch eben zur Staatsgewalt wurde.
In dem Verhältnis der Staaten zu einander konnte, soweit
es sich nicht um das römische Reich handelte, von einem souve-
ränen Staat überall nicht die Rede sein, solange jenem noch die
Superiorität über alle Staaten der Christenheit zugestanden
wurde. Erst als die von den Thatsachen längst überholte Theorie
sich entschloss, dieses Dogma aufzugeben, erkannte das Staats-
recht andere völlig unabhängige Staatsgewalten an und gelangte
so zur Entwickelung der Lehre von der völkerrechtlichen
oder äusseren Souveränität. Von da an heisst ihr ein Staat,
der sich völlig frei in seinen Entschlüssen von den widerstrebenden
Gewalten des Reiches und der Kirche gemacht hatte, souverän.
Das war namentlich der Fall mit Frankreich, wo Jehan Bodin in
seinen six livres de la republique überhaupt die Souveränitäts-
lehre zuerst darstellte. Diese äussere Souveränität ist die eigent-
liche und ursprüngliche, ihr Inhalt ist lediglich ein negativer,
sie besagt nur, dass ein bestimmter Staat in seinen nach
aussen wirkenden Entschlüssen völlig unabhängig sei
von jeder anderen Gewalt.
Allein schon Bodin hatte die Neigung, dieser negativen Be-
griffsumschreibung einen positiven Inhalt zu geben. Wie der
für ihn vorbildliche französische König sich frei gemacht hätte
von allen feindlichen Gewalten nach aussen, so war in Frankreich
die königliche Gewalt in ihrem Verhältnis zu der kirchlichen,
landständischen und vasallischen im Innern aus der superior die
suprema und weiter, nach fast gänzlicher Vernichtung der andern,