Full text: Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher Grundlage.

66 — 
ist der Staat in der Ruhe. Oder so, dass die Beamten er- 
nannt werden, die Behörden arbeiten, die Gesetzgeber Recht 
setzen, die Gerichte solches sprechen, das ist der Staat in 
der Bewegung. Der Übergang von der Ruhe zur Bewegung 
erfolgt durch einen Anstoss, der für den ganzen Staat von einem 
Die Regierung, bestimmten Ursitz des staatlichen Wollens, einem Zentrum des 
Initiative. Impulses, einem Punkte, in dem die Initiative lokalisiert ist, 
ausgeht. Dieser Punkt, der zwar innerhalb der Staatsgewalt, 
aber ausserhalb des von ihm angetriebenen staatlichen Apparates 
liegt, ist die Regierung. Logisch steht die Regierung zu dem 
Staatsapparat in dem Verhältnis der Kraft zum Mittel, verhält sich 
wie der Dampf zur Maschine, wie die Elektrizität zum Motor. 
Die Regierung ist also die Staatsmacht an sich, die 
Funktionen sind die in Arbeit umgesetzte Staatskraft. 
Man kann sich die Lage versinnbildlichen durch den Vergleich 
mit dem Menschen. Der Sitz des Empfindens und des Wollens, 
der die ohne seine Arbeit wertlosen Organe in Bewegung setzt, ist 
die Seele. So auch ist die Regierung die Seele des Staates. 
Und wie so begrifflich Regierung und Staatsverwaltung, in 
weitestem Sinne, primär und sekundär zu einander sind, so ist 
die Regierung auch geschichtlich das primäre Element gewesen. 
Ursprünglich ist der Staat mit dem Zentrum des Wollens allein 
ausgekommen; dann erst haben sich allmählich die ständigen 
Erscheinungsformen der wirkenden Staatsgewalt in Verwaltung, 
Justiz, Gesetzgebung u. s. w. mit ihren dauernden Apparaten als 
mindere Institutionen gegen die Regierung daraus losgelöst. 
Eine Regierung ist selbstverständlich so begriffsnotwendig 
für jeden Staat, dass auch die, welche mit der Gewaltenteilung 
über sie meinten hinweg gehen zu können, in irgend einer Form 
auf sie zurückgekommen sind, so die französischen Verfassungen, 
indem sie neben das pouvoir ex&cutif das gouvernement setzten. 
Auch die Hamburgische Verfassung muss, trotzdem sie das 
Wort „Regierung“, anders wie die Bremische, jetzt ängstlich 
vermeidet — das Gesetz vom 12.8. 1859 spricht noch vom Ver- 
fahren in streitigen Verwaltungs- und Regierungssachen — 
mittelbar die Existenz einer Regierung ausserhalb ihrer Gewalten 
einräumen! 
Wie zutreffend der Vergleich der Regierung mit der Seele 
Die Regierung, ist, zeigt sich auch darin, dass die Regierung das Ewige im 
das bleibende 
Moment. Leben der Staaten darstellt. So lange die Regierung lebt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.