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ist der Staat in der Ruhe. Oder so, dass die Beamten er-
nannt werden, die Behörden arbeiten, die Gesetzgeber Recht
setzen, die Gerichte solches sprechen, das ist der Staat in
der Bewegung. Der Übergang von der Ruhe zur Bewegung
erfolgt durch einen Anstoss, der für den ganzen Staat von einem
Die Regierung, bestimmten Ursitz des staatlichen Wollens, einem Zentrum des
Initiative. Impulses, einem Punkte, in dem die Initiative lokalisiert ist,
ausgeht. Dieser Punkt, der zwar innerhalb der Staatsgewalt,
aber ausserhalb des von ihm angetriebenen staatlichen Apparates
liegt, ist die Regierung. Logisch steht die Regierung zu dem
Staatsapparat in dem Verhältnis der Kraft zum Mittel, verhält sich
wie der Dampf zur Maschine, wie die Elektrizität zum Motor.
Die Regierung ist also die Staatsmacht an sich, die
Funktionen sind die in Arbeit umgesetzte Staatskraft.
Man kann sich die Lage versinnbildlichen durch den Vergleich
mit dem Menschen. Der Sitz des Empfindens und des Wollens,
der die ohne seine Arbeit wertlosen Organe in Bewegung setzt, ist
die Seele. So auch ist die Regierung die Seele des Staates.
Und wie so begrifflich Regierung und Staatsverwaltung, in
weitestem Sinne, primär und sekundär zu einander sind, so ist
die Regierung auch geschichtlich das primäre Element gewesen.
Ursprünglich ist der Staat mit dem Zentrum des Wollens allein
ausgekommen; dann erst haben sich allmählich die ständigen
Erscheinungsformen der wirkenden Staatsgewalt in Verwaltung,
Justiz, Gesetzgebung u. s. w. mit ihren dauernden Apparaten als
mindere Institutionen gegen die Regierung daraus losgelöst.
Eine Regierung ist selbstverständlich so begriffsnotwendig
für jeden Staat, dass auch die, welche mit der Gewaltenteilung
über sie meinten hinweg gehen zu können, in irgend einer Form
auf sie zurückgekommen sind, so die französischen Verfassungen,
indem sie neben das pouvoir ex&cutif das gouvernement setzten.
Auch die Hamburgische Verfassung muss, trotzdem sie das
Wort „Regierung“, anders wie die Bremische, jetzt ängstlich
vermeidet — das Gesetz vom 12.8. 1859 spricht noch vom Ver-
fahren in streitigen Verwaltungs- und Regierungssachen —
mittelbar die Existenz einer Regierung ausserhalb ihrer Gewalten
einräumen!
Wie zutreffend der Vergleich der Regierung mit der Seele
Die Regierung, ist, zeigt sich auch darin, dass die Regierung das Ewige im
das bleibende
Moment. Leben der Staaten darstellt. So lange die Regierung lebt,