Full text: Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher Grundlage.

—_ 67 — 
lebt der Staat! Und zwar ist das Bestehen der identischen 
Regierung ebensowenig an die Existenz einzelner Menschen und 
Familien gebunden wie sie bedingt ist durch Fortdauer be- 
stimmter Verfassungsformen oder durch derivativen Erwerb eines 
Inhabers vom anderen. Die französische Regierung von heute 
ist vollkommen identisch mit der des Frankreichs, welches 843 
aus dem karolingischen Gesamtstaat durch den Vertrag von 
Verdun ausschied, ist identisch, trotzdem sie von den Karolingern 
auf die Kapetinger, die Valois, die Bourbons überging, trotz- 
dem sie mittels Gewaltthat von den Bourbons der Republik und 
dann wieder unvermittelt oder feindlich wechselnd den Napoleo- 
nıden, den Republikanern, wieder den Bourbons und den Orleans 
zufiel, ist identisch, trotzdem sie den unerhörtesten Wechsel der 
Staatsformen zwischen vasallischer, ständiger und absoluter 
Monarchie, zwischen demokratischer Tyrannis, zwischen parlamen- 
tarıschen Cäsarentum und der rein demokratischen Republik 
gesehen hat. Völkerrechtlich sind alle diese Inhaber der Regie- 
rung als die Vertreter derselben Staatsindividualität anzusehen. 
So gewiss nun aber das Bestehen einer Regierung für Jeden Resierunge und 
Staat ist, so schwierig ist es oft, die einzelne Handlung als +. 
Regierungshandlung zu erkennen. Weil eben die Regierung 
der allgemeine Anstrich für alle Ausflüsse der Staatsgewalt ist, 
so nehmen die anordnenden Regierungsakte fast immer äusserlich 
die Form einfacher Verwaltungsakte an. Und dieses Erkennen 
wird um so schwerer sein, je kleiner der Staat ist und je weniger 
der Inhaber der Regierung über die Verwalter der üblichen 
Funktionen hinausgehoben ist. Im allgemeinen wird man aber 
als an Unterscheidungsmerkmalen daran festhalten können, dass 
die Sache der Regierung die momentanen, nicht vorgesehenen 
Entschlüsse, das ganze Gebiet der freien Staatsthätigkeit 
ist, während die Verwaltung sich auf gesetzlich fest umrissenem 
Terrain bewegt. Für die Regierung erscheint im Gregensatz zur 
Verwaltung, bei der das Prinzip den Ausschlag erteilen soll, das 
Einsetzen der Persönlichkeit als das Wesentliche. Im inter- 
nationalen Verkehr, wo der Staat als Subjekt der Staatengesell- 
Schaft in Frage kommt, ist die Regierung des Staates das einzige 
Organ, die Verwaltung findet das Feld ihrer Thätigkeit im Innern 
des Staates, Häufig wird für die Frage, ob Regierungs- oder 
Verwaltungshandlung, das Gefühl ein sicherer Wegweiser als 
bestimmte Theorien sein. Beispielsweise waren die Besetzung 
5*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.