Full text: Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher Grundlage.

Erstes Kapitel. 
Einleitung. Staatsgebiet. Geschichte der Erwerbung. Die Elbe. Ein- 
teilung. Die Entwickelung des Staates. Geschichte des Staatsrechts. 
Quellen. Litteratur. 
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird zwar in Artikeln 1 
und 6 der Reichsverfassung als letzter unter den 25 Gliedstaaten 
des Reiches aufgeführt; allein mit seinem Gebietsflächeninhalt von 
414[ | km rückt Hamburg schon an die fünfletzte Stelle auf, 
seine Einwohnerzahl, die sich jetzt dem achten Hunderttausend 
nähert, wird nur von der der vier Königreiche, der Badens, 
Hessens und Elsass-Lothringens übertroffen. Zu ähnlichem Er- 
gebnis führt ein Vergleich des hamburgischen etwa 95 Millionen 
Mark im ordentlichen Etat umfassenden Budgets (1902:101 Mil- 
lionen) mit denen der übrigen deutschen Staaten. Nur Preussen, 
Bayern und Württemberg übersteigen mit ihren Staatshaushalten 
den Hamburgs um ein Erhebliches; das Budget des Königreichs 
Sachsen mit rund 92 Millionen nähert sich bereits dem ham- 
burgischen. Allerdings umfasst das letztere sowohl die Staats- 
wie im wesentlichen die Gemeindeausgaben, so dass dieser Ver- 
gleich mit den übrigen reinen Staatsbudgets nur approximativen 
Wert hat. Dass endlich der hamburgische Handelshafen nun- 
mehr der grösste des europäischen Kontinents ist, dass er in 
Europa nur von dem Londoner und in der Welt ausserdem nur 
noch von dem New-Yorker übertroffen wird, bedarf kaum der 
Erwähnung. 
Diese äusseren Umstände lassen schon den Staat Ham- 
burg als einen bedeutsamen Teil des Reiches erscheinen und 
rechtfertigen damit eine eingehendere Besprechung des Ham- 
burgischen Staatsrechts. 
Weit mehr aber als wegen dieser können die hamburgischen 
Staatsdinge wegen der in ihnen gegebenen inneren Momente 
einen Anspruch auf Beachtung erheben. Das ist nun nicht, wie 
€s wohl antänglich den Anschein haben könnte, die republika- „Republikanische 
nische Staatsform, die Hamburg ja noch mit Lübeck und 
Seelig, Hamburgisches Staatsrecht. 1
	        
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