376 Achter Abschnitt: Das Heerwesen. – 133.
eine Telegraphenkompagnie und eine Luftschiffer-Abteilung.
Besondere Inspektionen sind die Waffeninspektionen, nämlich die Inspektionen der
Kavallerie, der technischen Institute, des Ingenieurkorps und der Festungen, ferner die
Inspektionen der Militärbildungsanstalten, der Unteroffiziersschule in Fürstenfeldbruck, der
militärischen Strafanstalten und Remonten; ferner ist eine besondere Intendantur der mili-
tärischen Institute bei dem Kriegsministerium eingerichtet (M.-R. vom 26. März 1896,
Kr.-M.-Bl. S. 112), außerdem bestehen die Fußartilleriebrigade= und die Artillerie= und
Train-Depot-Direktion. "
Es bestehen ferner ein Festungsgouvernement Ingolstadt, eine Festungskommandantur
Germersheim und eine Anzahl Kommandanturen und Platzkommandos, welche dem General-
kommando des Armeekorps, in dessen Bereich sie liegen, untergeordnet sind.
Die militärische Gebietseinteilung 1) entspricht jener des übrigen Bundesgebietes.
Die Verwaltungseinrichtungen des Heeres folgen dem Vorbilde des preußischen
Heeres?).
Zu erwähnen ist noch, daß das Kassenwesen des Heeres von dem übrigen
Staatskassenwesen getrennt ist. Eine General-Militär-Kasse (Spezialkassen sind die Pensions-
und die Fondskasse) untersteht dem Kriegsministerium. Für die Verwaltung der Militär-
fonds ist eine Militär-Fonds-Kommission errichtet 3). Auch die Rechnungsprüfung ist für
die Heeresverwaltung eine gesonderte 0.
1) Die Landwehrbezirkseinteilung, Bek. v. 1. Sept. 1902 (G. V.Bl. S. 666 ff.).
2) Ueber die Militärgerichte siehe oben S. 187. Die oben S. 108 Anm. 2 erwähnte Ehren-
gerichtsordnung der Offiziere vom 31. Aug. 1874 ist durch V. O. vom 1. Jannar 1897 und 25.
Mai 1903 (Kr. M. Bl. S. 129 ff.) ergänzt bezw. geändert und am gleichen Tage eine V.O. über
die Ehrengerichte der Sanitätsoffiziere (Kr. M. Bl. S. 133) erlassen worden.
3) Weber XVI S. 117.
4) Weber XVI S. 116.