B.
Verzeich
« aller in der Stadt
I. Mit Wohnhausern angesessene und damit wirklich
—
Nummer Stand Jahr und Tag
im Vor= und Zunamec. und des
Brandcataster. Gewerbe. sne- Veleiken g
eins.
Anmerkung. enmerkung. gaoe Gütaftertten -
n g. . welche nicht Wohnhaͤuser sind, oder sich nicht
Die sämmlichen in Privathänden befinden, oder deren Besitzer
catastrirten Ge ##ss die Lehn oder das Bürgerrecht nicht wirklich
de der Stadt w#en erlangt haben, oder nicht am Orte wesentlich
den von ver. da- wohnhaft sind, wird dieses sofort in gegen-
Ein fort aufen Ea wärtiger Columne durch eine Anmerkung an-
Ordnung des * gezeigt, und es bleiben solchenfalls die übri-
tasters aufgeführt. gen Columnen unausgefüllt.
Doch werden Bürger, welche um deswil-
len, weil sie die Lehn nicht haben, oder weil
das Gebäude kein Wohnhaus ist, hier nicht
aufzuführen sind, in die zweite Abthellung
dieses Verzeichnisses gebracht, und es ist auch
in der ersten Abtheilung auf die Nummer,
unter welcher sie in jener vorkommen, zu
verweisen.
Bürger, welche nicht alleinige Besitzer
des Hauses sind, sondern sich nur in einem
erbschaftlichen, oder sonstigen Mitbesitze be-
finden, werden in dieser Tabelle sämmtlich
einzeln bei jedem Hause aufgeführt.
Bürger, welche mit mehrern Wohnhcdusern
in derselben Stadt angesessen und beliehen
sind, werden aufgeführt, wo sie das erstemal
vorkommen. Uibrigens wird dieses Verhält-
nisses bei jedem ihrer Häuser, mit Zuräckwei-
sung auf die andern Catasternummern, ge-
dacht.