fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

225 
35) Die Stelle eines Obergmts-Arztes zu Waiblingen, mit welcher ein 
Gehalt von 300 fl. aus der Staatskasse, und 150 fl. aus Körperschaftskassen und 
eine Entschädigung für Schreib-Materialien von 20 fl. verbunden, ist durch Todes- 
fall in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei 
Wochen bei der K. Regierung des Reckar-Kreises vorschristmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um das erledigte zweite Diaconat Hall haben sich innerhalb 
vier Wochen bei dem K. evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
Die Stadtgemeinde zählt über 6500 Pfarrgenossen, und ist in zwei Parochieen ge- 
theilt. In der Michaelis-Parochie, zu welcher zwei Dritttheile gehdren, hat der 
zweite Diacon wochenweise, abwechselnd mit dem ersten, die sonntäglichen Abendpre- 
digten und Catechisationen, die Wochengottesdienste, Taufen und Trauungen, allein 
aber die Feiertagspredigten und Eatechisationen, als Hospitalpfarrer in der Spital- 
birche alle vier Wochen Gottesdienst und alle Vierteljahre Beichte und Abendmahhl, 
und in dem eine bleine Stunde entfernten Filial Tullau mit 210 Evangelischen alle 
vierzehn Tage Predigt und Catechisation und alle Vierteljahre Beichte und Abend- 
mahl zu halten. Das Einkommen ist mit Einschluß von 75 fl. für das Schul- 
Inspebtorat, welches jedoch nicht für immer mit dem zweiten Diaconat vereinigt ist, 
auf 878 fl. nach Sporrelprelsen berechuer, und der Diacon bezieht überdieft statt der 
freien Wohnung einen Hauszins von 100 fl. 
5) Die erledigte Pfarrei Scharenstetten, Dekanats Blaubeuren, zählt im 
Mutterorte 450, und in dem eine Viertel-Stunde entfernten Filial Radelstetten 
115 Kirchen-Genossen. Das Filial ist mit Kirche und Schule versehen. Jeden Sonntag 
ist daselbst zu predigen, je am dritten Sonntag nach der Predigt Catechisation, und 
jährlich viermal das Abendmahl nach vorangegangener Vorbereitungs-Predigt zu 
halten, auch sind alle Casnalien dort zu besorgen. An Communiontagen im Mutter- 
Orte unterbleibt die Predigt im Filial, dagegen wird an Communiontagen im Filial 
in diesem auch Nachmittags gepredigt. Das Einkommen ist nach Sportelpreisen 
zu 861 fl. berechnet. Die Verwandlung der unter demselben befindlichen Zehnt- 
Nuhungen, deren Anschlag vorläufig 200 fl. beträgt, ist eingeleitet, und hat sich der 
neu anzustellende Geistliche das dießfällige Ergebniß gefallen zu lassen. Die Bewerber
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.