Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(098 ) 
C. 
Wahlliste oder Verzeichniß 
der, bei der, nach Vorschrift der allgemeinen Städte-Ordnung, vorzunehmenden 
Wahl von Stadtverordneten und Ersatzmännern, stimmberechtigten und 
wählbaren Bürger der Stadt J. 
Anmerkung. In Städten, wo nach Oistricten gewählt wird, ist die Wahllisie 
nach denselben abzutheilen. Diesenigen Bürger, welche nicht stimmberechtigt und 
daher auch nicht wählbar sind, werden in der Wahlliste gar nicht genannt. 
I. Bürger, welche stimmberechtigt und in der Eigenschaft als Unan sdßige wählbar sind. 
  
  
  
Stand Rummer Jahr und 
Fortlau- des Tag des 
sende Vor= und Zuname. und Hauses, in Bürger= Aumerkungen. 
welchem er scheins. 
wohnt. 
ewerbe. 
Nummer. Gewerbe 
1 
  
  
- — 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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