Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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182. 
183. 
184. 
185. 
186. 
187. 
188. 
189. 
190. 
191. 
192. 
193. 
194. 
195. 
196. 
197. 
198. 
199. 
200. 
201. 
202. 
203. 
204. 
205. 
206. 
207. 
208. 
209. 
210. 
211. 
212. 
213. 
214. 
215. 
216. 
217. 
218. 
219. 
(108 ) 
e) als Organ der Staatsgewalt. 
Naͤhere Bestimmung wegen der Verwaltungsbeamten. 
Beschraͤnkung des Stadtrathes: a) bei der Verwaltung, 
b) in processualischen Angelegenheiten, 
J) in andern Angelegenheiten, 1.) durch die nöthige Jussimmung der Gemeindevertreter. 
2.) durch die Gesetze, Statuten und die Genehmigung der höheren Behörden. 
Wie die Justimmung der Stadtverordneten beizubringen sei?: 
Vollziehungsrecht. · 
Grenzen desselben. 
Zwoͤlfte Abtheilung. 
Von den Mitgliedern des Stadtrathes und ihrer Wahl. 
Verschiedenheit der Mitglieder des Stadtrathes. 
Befähigung der rechtskundigen Mitglieder. 
Nebengeschäfte. « 
Besoldung. 
Bestimmungen der Gehalte. 
Wechsel der auf bestimmte Zeit angestellten Rathsmitglieder. 
Freiwilliges Abgehen der Rathsmitglieder. 
Entlassung. 
Stadtaͤlteste. 
Gewoͤhnliche Wahlen. 
Außerordentliche Wahlen. 
Wegfall fremder Mitwirkung bei Besetzung von Stadtaͤmtern. 
Erfordernisse der Waͤhlbarkeit zu Rathsmitgliedern. 
Wahl der Bürgermeister. 
Aufrücken. 
Wiedererwählung. 
Anzeige von der Wahl und Bestätigung. 
Verweigerung der Bestätigung. 
Wiederholung der Wahl. 
Verpflichtung. 
Besondere Amtsverhältnisse des Bürgermeisters. 
Geschäftsordnung. 
Dreizehnte Abtheilung. 
Von den städtischen Depucationen. 
In welchen Fällen Deputationen niedergesetzt werden sollen. 
Deputationen zu andern Angelegenheiten. 
Besondere Arten von Deputationen. 
Deputationsmitglieder. 
Vorsteher der Deputation. 
Wiederbesetzung. 
Unterordnung der Deputationen unter den Stadtrath.
	        
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