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11.) Bekanntmachung,
vom 8ten Februar 1832. 15
N. die Bestimmung getroffen worden ist, daß die Gesuche, welche zeicher bei
den evangelischen wirklichen Geheimen Rächen wegen Dispensation von Eheverboten,
Seipendien, Bewilligungen 2c. anzubringen waren, fürs Künftige bei dem Ministerio
des Culeus und öffentlichen Uncerrichts eingereicht werden sollen, so wird Solches andurch
zu Jedermanns Wissenschase und Nachacheung bekanne gemacht.
Dresden, den Sten Februar 1832.
Die von Sr. Königl. Majestät und des Prinzen Mitregenten
Königl. Hoheit in Evangelicis beauftragten
Staats-Winister.
Ausgegeben den 17ten Februar 1832.