(XVI)
Landtag, — Bestellung der Wahlcommissarien. .
11
— interimistische Ernennung von 5 Vertretern des Handels. und Faz
brikwesens in der 2ten Kammer.
— Die zu Leitung der Wahlen der Städte und des Bauernstan=
des in den Krceielanden ernannten Commissarien und deren Instruc-
tion betr. . . . .
J. allgemeine Vorschriften. . ...
II. Anweisung für städtische Wahlen. . .
III. — — baͤuerliche —
— Die Leitung der städtischen und bäuerlichen Wahlen in der
Oberlaufsitz betr. .
— Die Stellung der, zu den Wahlen der Städte und des Bauern,
standes, ernannten Commissarien zu andern Behörden und verschicdne,
von den Ortsobrigkeiten doesfalls zu beobachtende Vorschrifien i in den Kreis—
landen betr. .
— desgl. in der Oberlausitz.
— Die Erledigung mehrerer Anfragen der Wahlcommisfarieni in den
Kreislanden betr.
a.) die Ausschließung von Stimmberechtiguns und Wählbar-
keit wegen Vergehungen betr. ... .
b)AltcrundBcsttzett..
c)Emflußdcs schriftlichen Mitstimmens Nichtbefugter.
d.) Benachrichtigung der zu Bahlmaͤnnern Ernannten.
e.) Nichterscheinen Waͤhlender. . . . .' .
f.) Erforderniß Zjähriger Befitzz eit.
g.) Adeitistratoren und 2 bes der pfarr- und Schul-
grundstücke.)
) Kosten des Wahlgeschäfis. . .
i.) Scheidung der Landgrundstücke von den sädtischen.
k.) Mehrfache Ansässigkrir.
1.) Einrichtung der Wahlabtheilungen. . . .
m.) Leitung der Urwahlen in den Wahlabtheilungen.
n.) Listen der siimmterechtigten Urwähler und zu Wahlmännern
Befähigten. .
o.) Census der Wahlmänner und Abgeordneten. ....
p.) Vorladung der Urwaͤhler. . . .. . . .
q)Wahlbctsianu
USchematazuden Listen der urwaͤbler und den Vorladunssjetteln
s.) Erfolg der Reclamationen. .
t.) Baͤuerlicher Besitz bei Ritterguͤtern. .
.u.) Bekanntmachung der Wahllisten und Vorladung der Wohl-
männer. ....
v.) Beistaͤnde bei der Abgeordneten-Wahi.
— Die Anwendung vorstehender Bestimmungen in der Obettaui itz
betreffend. ... ... .-
20.
— vB M v
W
C& n #
30.
Datum.
Febr.
——aG NW---W-WS
————S—aa
W*-P
Seite
i. 1345
352
i. 365
365
367
367
368
368
368
369
37
370
371
371
372
373
8373
2753
1079
375
375
376
376
377
378
403
136
136
Paragr.
6.
7