Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(147) 
Dejenige Fabrikanc, dem es gelinge, diese drei Aufgaben zusammen zu lösen, hat auf 
den Gesammtbetrag der darauf gesetzten Preise, also auf eine Summe von 
1,500 Thaler —= — Anspruch. 
b) Für die Darstellung guter, den Englischen an Dauer, Güte und Wohlseilheic gleich- 
kommender Stahlspindeln: 30 bis 50 Thaler —= —. 
c) Für die Fertigung von Riffelwalzen, die den besten ausländischen Erzeugnissen der 
Art an die Seite zu stellen sind: 50 bis 100 Thaler —. —, 
. 10. 
Für die Ersindung einer zweckmäßigen Maschine zum Kämmen ber Wolle, Wollkämmerei. 
zum Behuf der Kammwollspinnerei: 500 bis 1000 Thaler —. —, 
ß. 11. 
a) Maschinenspinnerei. Flachsspinne= 
Fär die Erfindung einer zweckmäßigen Flachsspinnmaschine, welche geeignet ist,. 
ein der für die inländische teinenfabrikation erforderlichen Garnsorten niche allein in hin- 
länglicher Güte, sondern auch mie dauerndem Vortheile herzustellen: 
4000 Thaler —. —,. 
b) Handspinnerel. 
Für denjenigen Handspinner, welcher zu der Preisbewerbung, die bei jeder der in die 
nächste sechsjährige Periode fallenden Industrie-Ausstellungen zu diesem Behufe eröffnet wer- 
den soll, das feinste und gleichste leinene Garn wenigstens ein Pfund im Betrage einliefert: 
10 bis 25 Thaler —. — 
. 12. . 
Fuͤr Verbesserungen bei der Weberei, und zwar: Webevorrich= 
a.) für jeden der nächsten 10 Jacquardstühle, welche von Voigrländischen Webern in tungen. 
Gang gesetzt werden: 20 Thaler — —; und 
100 bis 200 Thaler 
für den ersten dergleichen Seuhl, der bei der Damastweberei in Großschönau in Anwen- 
dung komm'; in beiden Fällen, wenn die Stühle wenigstens ein Jahr Hindurch in Ge- 
brauch geblleben sind. 
b.) Für die Herstellung metallner Webeblaͤtter, welche den besten auslaͤndi- 
schen an Guͤte gleich kommen: 
30 —50 Thaler —= —. 
Ic.) Für die Darstellung einer vorzüglichen Schlichte für bunte Waaren, welche 
die Eigenschaft bat, das Garn lange feuche zu erhalten, und für die Farben unschädlich ist: 
40 Thaler —. —. 
. 13. Weberei, Fär- 
Für die Fertigung wollener, baumwollener, leinener oder seidener Waaren irgend einer berei 2#. 
Art, die vorber im Lande niche bekannt gewesen sind, oder auch für neue und vorzüglich 
  
  
2 — 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.