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Dejenige Fabrikanc, dem es gelinge, diese drei Aufgaben zusammen zu lösen, hat auf
den Gesammtbetrag der darauf gesetzten Preise, also auf eine Summe von
1,500 Thaler —= — Anspruch.
b) Für die Darstellung guter, den Englischen an Dauer, Güte und Wohlseilheic gleich-
kommender Stahlspindeln: 30 bis 50 Thaler —= —.
c) Für die Fertigung von Riffelwalzen, die den besten ausländischen Erzeugnissen der
Art an die Seite zu stellen sind: 50 bis 100 Thaler —. —,
. 10.
Für die Ersindung einer zweckmäßigen Maschine zum Kämmen ber Wolle, Wollkämmerei.
zum Behuf der Kammwollspinnerei: 500 bis 1000 Thaler —. —,
ß. 11.
a) Maschinenspinnerei. Flachsspinne=
Fär die Erfindung einer zweckmäßigen Flachsspinnmaschine, welche geeignet ist,.
ein der für die inländische teinenfabrikation erforderlichen Garnsorten niche allein in hin-
länglicher Güte, sondern auch mie dauerndem Vortheile herzustellen:
4000 Thaler —. —,.
b) Handspinnerel.
Für denjenigen Handspinner, welcher zu der Preisbewerbung, die bei jeder der in die
nächste sechsjährige Periode fallenden Industrie-Ausstellungen zu diesem Behufe eröffnet wer-
den soll, das feinste und gleichste leinene Garn wenigstens ein Pfund im Betrage einliefert:
10 bis 25 Thaler —. —
. 12. .
Fuͤr Verbesserungen bei der Weberei, und zwar: Webevorrich=
a.) für jeden der nächsten 10 Jacquardstühle, welche von Voigrländischen Webern in tungen.
Gang gesetzt werden: 20 Thaler — —; und
100 bis 200 Thaler
für den ersten dergleichen Seuhl, der bei der Damastweberei in Großschönau in Anwen-
dung komm'; in beiden Fällen, wenn die Stühle wenigstens ein Jahr Hindurch in Ge-
brauch geblleben sind.
b.) Für die Herstellung metallner Webeblaͤtter, welche den besten auslaͤndi-
schen an Guͤte gleich kommen:
30 —50 Thaler —= —.
Ic.) Für die Darstellung einer vorzüglichen Schlichte für bunte Waaren, welche
die Eigenschaft bat, das Garn lange feuche zu erhalten, und für die Farben unschädlich ist:
40 Thaler —. —.
. 13. Weberei, Fär-
Für die Fertigung wollener, baumwollener, leinener oder seidener Waaren irgend einer berei 2#.
Art, die vorber im Lande niche bekannt gewesen sind, oder auch für neue und vorzüglich
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