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zu hindern. Die Unrichtigkeit seiner Mittelstaatenpolitik, die
er sich anfangs als ausschlaggebend zwischen den beiden
Großstaaten gedacht hatte, hatte zwar das Jahr 1864 dargethan;
aber er konnte sich von dem Gedanken doch nicht
trennen; jedenfalls wollte er im Entscheidungsfalle lieber mit
OÖsterreich als mit Preußen gehen. Damit stimmten die persönlichen
Sympathien des königlichen Hauses überein und
insbesondere auch die Rechtsanschauung des Königs Johann,
der Preußens Vorgehen am Bunde und in den Herzogtümern
für vertragswidrig ansah. Es kam dazu der unbedingte
Glaube an Osterreichs Ubermacht; noch immer wirkte, trotz
mancher sehr deutlicher Beweise für einen Ausschwung Preußens,
die Erinnerung an den Tag von Olmützfort. Osterreich
selbst war natürlich von größter Zuversicht erfüllt; der Präsidialgesandte
erklärte in der Bundestagssitzung, die er am
16. Juni mit dem zurückgebliebenen Rumpf abhielt, die kaiserliche
Regierung garantiere allen bundestreuen Regierungen
ausdrücklich ihren Besitzstand. Man sprach von 6—800000
Mann, die Osterreich ins Feld stellen werde. — Schon im
April hatte Sachsen seine Armee auf den Kriegsfuß zu
bringen begonnen und preußische Anfragen deswegen mit
dem Hinweis auf seine Bundespflicht, auf den Wunsch seine
Neutralität aufrecht zu erhalten, oder sonst ausweichend beantwortet.
Kronprinz Albert wurde am 19. Mai zum
Höchstkommandierenden berufen. Da aber die Geldmittel zur
am 20. Mai befohlenen Mobilmachung nicht vorhanden waren,
sondern verfassungsgemäß erst bewilligt werden mußten, und
man auch der öffentlichen Meinung, besonders da sie nicht
mehr, wie in früheren Tagen, einhellig gegen Preußen gerichtet
war, eine Darlegung des Sachverhaltes schuldig war,
so wurden die Kammern auf den 28. Mai berufen. In
der bei der Eröffnung gehaltenen Thronrede nahm der König
auf seine ernstgemeinten Bemühungen um die Aufrechterhaltung
des Bundesverhältnisses Bezug und fügte hinzu, daß er
um dieses Zweckes willen und um von keinem unvorhergesehenen
Angrifse überrascht zu werden, sein Heer habe
unter die Waffen rufen müssen. Er schloß mit den Worten:
„Denn auch der Mindermächtige würde sich entehren,
wenn er unberechtigten Drohungen nicht mit männlichem