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Datum. Seite] Paragr.
1832.
Staatsforstdienst — die Befäbigung dazu betr. 4 —- . .18.Iuli.3934
Stadträthe-AuflösungderbisherigenundWahlnkukr-. . - 2.Fcbr.8.41.
— „bisherige — die Pensionirung ihrer Mitglieder betr. :„ 93.T 4.
– — — die Beibehaltung und fernerweite Anstellung ihrer
Officianten, Subalternen und Diener betr. 121 4.
Stadtverordnete und deren Ersatzmaͤnner — deren Wahl. ist, nach Ge-
nehmigung der Ortsstatuten, vom Stadtrathe zu veranstalten. 2 12 5.
— — und auf Jeit gewäblte Rathsmitglleder — deren Wechsel. „ 12 8.
— — s. Communrepraͤsentanten — Staͤdte-Ordnung.
Staͤdte, mittelbare, s. Staͤdte-Ordnung.
Städte-Ordnung, allgemeine — deren Publication und Einführung. „ 7
– — Bestimmungen hinsichtlich derjenigen Städte, de-
ren Verhältnisse die Anwendung derselben nicht wohl zulassen. " „ 8
— — — an welchem Tage sie in Anwendung zu brin-
gen sei. . . . . . . . --1310.
— — — deren Anwendung in den Schoͤnburg. Re—
ceßherrschaften. . . . . . . . --s1311.l2.
— — — in wiefern hinsichtlich derselben die Standes-
und Gerichtsherrschaften der mittelbaren, so wie der Oberlausitzer
Landstaͤdte ihre zeitherigen Rechte und Befugnisse behalten. . --1413.
— — — Vorbehalt wegen der adminsstrativen und auf
die Fermen der t startischen Geschäftsführung sich beziehenden Bestimmun-
gen. „ 4415.
— — — das Be rfahren bei deren eimüfrnn sowie bei Er—
richtung der örtlichen Statuten betr. „ „ 16
(Das der Städte Ordnung S. 103 — 110. beigefägee genaue Inhalté.
Verzeichniß macht die einzelne Aufführung der 9 §. derselben hier
überflüssig.)
– – — die Gesch#ftsabtheilung zwlschen den städtischen
Verwaltungs= und Gerichtsbehörden in den Kreislanden
betreffend. . . 7. Juni. 335
— — desgl. in der Oberlausitz. 29. 360
— – — den jährlichen Wechsel der auf zeit gewähleen
Rathsmitglieder und Stadtverordneten in den Kreislan=
den betr. . . . .i.8.Juli.385
— — desgl. in ber Obcrlausitz. 19. 1387
— — „s. Buͤrgerrecht — Communrepräsentanten
— Kirchen, Schulen 2c. — Stadtverordnete — Stadt,
räthe.