Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

  
  
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Datum. Seite] Paragr. 
1832. 
Staatsforstdienst — die Befäbigung dazu betr. 4 —- . .18.Iuli.3934 
Stadträthe-AuflösungderbisherigenundWahlnkukr-. . - 2.Fcbr.8.41. 
— „bisherige — die Pensionirung ihrer Mitglieder betr. :„ 93.T 4. 
– — — die Beibehaltung und fernerweite Anstellung ihrer 
Officianten, Subalternen und Diener betr. 121 4. 
Stadtverordnete und deren Ersatzmaͤnner — deren Wahl. ist, nach Ge- 
nehmigung der Ortsstatuten, vom Stadtrathe zu veranstalten. 2 12 5. 
— — und auf Jeit gewäblte Rathsmitglleder — deren Wechsel. „ 12 8. 
— — s. Communrepraͤsentanten — Staͤdte-Ordnung. 
Staͤdte, mittelbare, s. Staͤdte-Ordnung. 
Städte-Ordnung, allgemeine — deren Publication und Einführung. „ 7 
– — Bestimmungen hinsichtlich derjenigen Städte, de- 
ren Verhältnisse die Anwendung derselben nicht wohl zulassen. " „ 8 
— — — an welchem Tage sie in Anwendung zu brin- 
gen sei. . . . . . . . --1310. 
— — — deren Anwendung in den Schoͤnburg. Re— 
ceßherrschaften. . . . . . . . --s1311.l2. 
— — — in wiefern hinsichtlich derselben die Standes- 
und Gerichtsherrschaften der mittelbaren, so wie der Oberlausitzer 
Landstaͤdte ihre zeitherigen Rechte und Befugnisse behalten. . --1413. 
— — — Vorbehalt wegen der adminsstrativen und auf 
die Fermen der t startischen Geschäftsführung sich beziehenden Bestimmun- 
gen. „ 4415. 
— — — das Be rfahren bei deren eimüfrnn sowie bei Er— 
richtung der örtlichen Statuten betr. „ „ 16 
(Das der Städte Ordnung S. 103 — 110. beigefägee genaue Inhalté. 
Verzeichniß macht die einzelne Aufführung der 9 §. derselben hier 
überflüssig.) 
– – — die Gesch#ftsabtheilung zwlschen den städtischen 
Verwaltungs= und Gerichtsbehörden in den Kreislanden 
betreffend. . . 7. Juni. 335 
— — desgl. in der Oberlausitz. 29. 360 
— – — den jährlichen Wechsel der auf zeit gewähleen 
Rathsmitglieder und Stadtverordneten in den Kreislan= 
den betr. . . . .i.8.Juli.385 
— — desgl. in ber Obcrlausitz. 19. 1387 
— — „s. Buͤrgerrecht — Communrepräsentanten 
— Kirchen, Schulen 2c. — Stadtverordnete — Stadt, 
räthe. 
  
  
 
	        
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