Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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8.  282  .
Die  Interessenten  koͤnnen  fuͤr  das  Reisefortkommen  der  Commissarien  durch  Gestellung

von  Zugpferden  selbst  sorgen.  Die  Commissarien  haben  daher  die  deshalb  noͤthige  Auffor—
derung  an  die  Parteien  in  Zeiten  gelangen  zu  lassen.

2  283.
Werden  Zugpferde  gestelle,  so  sind  die  Commissarien  nur  berecheige,  Wagenmieehe  zu
liquidiren,  im  entgegengesetzten  Falle  aber  extrapostmäßige  Ansätze  für  zwei  Pferde  nebst

Wagen.
agen  K.  284.

Können  bei  den  vorkommenden  Reisen  die  Eilposten  benutze  werden,  so  kann  nur  der
dafür  zu  bezahlende  Saß  liquidirt  werden.

6.  285.

Wenn  beide  Commissarien  an  demselben  Orte  wohnen,  so  baben  sie,  um  zu  gemeinschaftlichen

  Erpedicionen  zu  reisen,  sich  einer  und  derselben  Fuhrgelegenheit  zu  bedienen.

.  286.  «

Fuͤr  Schreibematerialien  soll  den  Interessenten  nichts  in  Ansatz  gebracht,  nach  Befinden
  jedoch  den  Specialcommissarien  dafuͤr  aus  der  Staatskasse  ein  angemessenes  Aequivalent
bewilligt  werden.

9.  287.

Die  Gebühren  der  Feldmesser  sind  nach  der  künftig  noch  bekanne  zu  machenden  besondern
  Taxe  in  Ansatz  zu  bringen.

S.  288.

Reisekosten  und  Diäten  der  etwa  besonders  zuzuziehenden  Sachverständigen  werden,
mit  Rücksicht  auf  ihren  Stand  und  ihr  Berhältniß,  in  jedem  einzelnen  Falle  besonders
bestimmt.  Jedoch  steht  es  den  Interessenken  frei,  mic  den  Sachverständigen,  sowie  insonderheit
  auch  mit  den  Feldmessern  (J.  287.),  sich  im  Voraus  über  ihre  Remuneration
zu  vereinigen.

s.  289.

Alle  den  Interessenten  abzufordernde  Kosten  und  Verlaͤge  sind  der  Ermaͤßigung  der
Generalcommission  zu  unterwerfen.  Jene  haben  aber  von  Zeit  zu  Zeit,  auf  Verlangen,
angemessene,  nöthigenfalls  von  der  Generalcommission  zu  bestimmende,  Abschlagszahlungen
  zu  Bestreitung  der  Verläge  zu  leisten.  334

Fortkommen  der
Commissarien.

Ansatz  der
Wagenmiethe.

Benutzung  der
Eilposten.

Gemeinschaftliches
  Reisen  beider
  Commissarien.


Schreibemate—
rialien.

Gebuͤhren  der
Feldmesser.

Reisekosten
und  Diaͤten  der
Sachverstaͤndigen.


Moderation  der
Kosten  und  Verläge.