Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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( 256 ) 
Inhaltsverzeichniß 
des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen. 
  
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Künftige Abloͤslichkeit der Frohnen und Dienstharkeiten, sowie Theilbarkeit der Ge- 
meinheiten auf einseitigen Antrag. 
Privatvereinigungen über Ablôsungen und Gemeinheitstheilungen. 
Das Provocationsrecht ist vom Eigenthume und, wenn dieß sireitig, vom Natural- 
besitze abhängig. 
Unter Miteigenthümern entscheidet die Stimmenmehrheit. 
Unter Miteigenthümern im Zweifel anzunehmende Gleichheit der Antheile. 
Wirkungen eines nachmals sich anders ergebenden Verhältnisses der Anthelle. 
Stimmengleichheit bei Abstimmungen. 
Geistliche, Schullehrer, Kirchendiener, milde Seifrungen u. s. w. 
Entferntere Interessenten, Realglaͤubiger und dergleichen haben kein Widerspruchsrecht. 
Vereinigung der Trenn= und Theilstuͤcke mit den Hauptbesitzungen. 
Wegfall der Zuschreibungen und Lehnsreichungen an Trenn- und Theilstuͤcken. 
Bestimmung der Lehns= und Hypotheken= Behörde, unter welche die Trenn= und 
Theilstücke fallen. 
Abtretung kleiner Trenn= und Theilstücke an andere Betheiligte. 
Auflegung verhältnißmäßiger Schocke und Quatember bei Ferreißung steuerbaren 
Bodens. 
Steuerfreier Boden ist dabei nicht zu besteuern. 
Verbotene Belegung der Trenn= und Dheilsücke mit neuen herrschaftlichen oder 
geistlichen Abentrichtungen. 
Repartition der übrigen Abgaben außer den Steuern. 
Abtretung von Rittergutsboden. 
Erwerbung von Bauergrundstücken durch Riktergutsbesitzer. 
Zweiter Abschnitt. 
Von den Ablöosungen. 
A.) Bestimmungen, welche sowohl auf die Ablösung der Frohnen, Diensie 
und anderer Leistungen, als auf die Servitutenablösungen sich beziehen. 
6. 20. 
21. 
22. 
23. 
Begriff der Ablösung. 
Gültigkeit früherer Ablösungsverträge. 
Die Ablösung wird durch entgegenstehende frühere Rechtsnormen niche gehindert. 
Ohne Antrag der Betheiligten keine Ablösung.
	        
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