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(259 )
Preisbestimmung der Naturalien.
Versuch guͤtlicher Vereinigung.
Zehnjaͤhrige Durchschnittsberechnung der Mittelpreise.
Martinipreise der Koͤrnerfruͤchte.
Durchschnittsberechnung, entweder unmittelbar nach den Ortspreisen, oder nach den
Marktpreisen einer benachbarten Marktstadt.
Abzug bei Sackzehnten und anderm Zinsgetreide.
Erzeugnisse, bei welchen Marktpreis-Bestimmungen nicht Statt finden.
Beruͤcksichtigung bereits vorhandener Preisbestimmungen.
Berichtigung der bis zur Zeit der Ausfuͤhrung ruͤckstaͤndig gebliebenen Leistungen.
Vierter Abschnitt.
C.) Von der Abloͤsung der Dienstbarkeiten.
Der Abloͤslichkeit unterworfene Dienstbarkeiten.
Das Gesetz ist nicht auf widerrufliche Verwilligungen anzuwenden.
Inwiefern dergleichen Dienstbarkeiten kuͤnftig noch durch Vertraͤge, oder auf den
Grund letztwilliger Verordnungen erworben werden koͤnnen.
Gesetzliche Beschraͤnkung der noch nicht abgeloͤsten Servituten.
Beschränkungen des Provocationsrechts, a.) auf Seiten mehrerer zugleich Berech-
tigker;
b.) auf Seiten mehrerer Belasteter;
.) wegen der verschiedenen Grundstücke desselben Belasteten; a.) auf Seiten des
Berechtigten;
6.) auf Seiten des Belasteten.
Beschlüsse nach Stimmenmehrheit.
Berechnung der Stimmen.
Gemeinden.
Ablösung der Nebenservitut, der Trift.
Koppelhutungen als Gemeinschaften.
Koppelhutungen als Servituten.
Aufhebung nach dem Beschlusse der Mehrheit.
Ausscheidung Einzelner aus der Koppelhutung.
Gestattung von Ulbertriften.
Unterbleiben der Ausscheidung Einzelner wegen örtlicher Hindernisse.
Berechnung der Entschädigung.
Ermittelung des Umfangs der abzulösenden Servituten.
Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen dabei.
Bestimmung der Viehzahl nach einem zwölfjährigen Durchschnitte.
Unglücksjahre.
Auswinterungszahl.
Ablösung der Berechtigungen zum Sand, und Lehmholen, so wie zum Sceinbrechen.
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