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Möglichster ZJusammenhang der Theilstücke der in Gemeinschaft verbleibenden Theil-
nehmer.
Ausgleichungen mit Gelde.
Die Theilung darf den Theilnehmern nicht die Benutzung ihrer übrigen Grund-
stücke erschweren.
Bestellung nothwendiger Servituten.
Pertinenzialqualität der Theilssücke, wegen deren mehrere Theilnehmer in Gemein-
schaft kreten.
Rechtliche Natur dieses gemeinschaftlichen Besitzes.
Auflösbarkeit solcher Gemeinschaften.
Sechster Abschnitt.
Von der Wahrnehmung der Rechte dritéer Persenen.
A.) Bei Ablösungen.
Deräcksichtigung der Realgläubiger und anderer entfernterer Interessenten des be-
rechtigten Grundstücks.
Doppelte Art der Gebahrung mit den Rentenbriefen.
Realgläubiger, wer darunter zu verstehen?
Anspruch der Realgläubiger an die Kapitalzahlung. Behäörde für Wahrnehmung
dieser Ansprüche.
Verfahren wegen der Realglubiger.
Legitimation der sich erklärenden Realaläubiger.
Rechte der Realgläubiger nach der Priorität.
Wenn von den Realgläubigern auf Deposttion der Kapitalzahlung angetragen wer-
den könne.
Deposition in Staatspapieren.
Dauer der Deposition und Einrücken.
Verfahren wegen eiserner Kapitale.
Freie Verfügung des Berechtigten über die Kapitalzahlung, wenn die Realglubi=
ger darauf keine Ansprüche machen.
Lehns-- oder Fideicommiß-Interessenten.
Abzahlung der hypothekarischen Schulden.
Verwendung dessen, was nicht zur Abzahlung hypothekarischer Schulden zu ver-
wenden war, a.) innerhalb des Consens-Quantums,
b.) insofern dieses überstiegen wird, oder ein solches nicht bestimmt ist.
Gebahrung mit Kapitalzahlungen unter 500 Thlrn.
Verweisung auf die Vorschriften wegen Abtragung der Hypothekschulden und we-
gen der Deposttionen. —
Behoͤrde fuͤr Beaufsichtigung und Leitung dieser Maßregeln.
Interesse der Erbverpachter, Erbzinsherren und Zinsherren. Zunaͤchst Abloͤsung
der auf dem Grundstuͤcke haftenden abloͤslichen Leistungen. »-
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