Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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276. 
227. 
228. 
229. 
230. 
231. 
232. 
233. 
234. 
235. 
236. 
237. 
238. 
239. 
240. 
241. 
242. 
243. 
244. 
245. 
246. 
247. 
248. 
249. 
250. 
251. 
252. 
( 263 ) 
Prokocollführung und Schriftenfertigung; Unterschrift der Ausfertigungen. 
Beweiskraft der vom ökonomischen Commissar aufgenommenen Protocole. 
Berichtserstattungen. 
Die Generalcommissson. 
Bestallung der Specialcommissionen durch die Generalcommissson. 
Wirkungskreis der Generalcommission für das Geschäft selbst. 
Form der Geschäftsbehandlung bei der Generalcommissson. 
Verhältniß zu den Unterbehörden. 
Oberste Behörden. 
Höôchste Appellationsinstanzen. 
Höchste Beschwerdeninstanz. 
Verfahren; summarischer Charakter desselben; Erörterungen von Amtswegen. 
Persönliches Erscheinen der Parteien. 
Stellvertreter und Syndicen. 
Advokaten. 
Verpflichtung anderer Behörden zur Mittheilung von Acten und Schrifeen. 
Androhung von Geldstrafen und Rechtsnachtheilen bei Vorladungen. 
Fristen. 
Sachverständige. 
Technischer Apparat und dergleichen. 
Vermessungen und Bonitirungen. 
Landwirthschaftliche Begutachtungen zunächst durch den ökonomischen Commisfe, auf 
Antrag der Parteien noch durch zwei andere Wirthschaftsverständige. 
Planlage bei partiellen Gemeinheitstheilungen. 
Zusammenlegung der Grundstücke. 
An welche Behörde die Parteien ihre Anträge zu bringen haben. 
Verfügung der Generalcommission auf eingegangene Provocationen. 
Verfügung der Specialcommission. 
Verhandlungen im ersten Termine. 
Rücksichtnahme auf entferntere Interessenten. 
Vorladung und Befragung entfernterer Interessenten. 
Verfahren beim Ausbleiben der Parteien im ersten Termine. 
Anberaumung eines anderweiten Termins; Präjudiz; a.) beim Ausbleiben einer 
ganzen Partei; 
b.) beim Ausbleiben nur eines Theils einer Partei. 
Sich ergebende Rechtsstreitpunkte. 
Fortstellung der Sache, wenn sie, durch Erkenntniß auf Beweis oder Anstellung 
förmlicher Klage, in den ordentlichen Rechtsweg eingeleitet wird, vor dem 
Bezirksamte. 
Sonderung der streitigen und nicht streitigen Punkte. 
Auseinandersetzung wegen der nicht streitigen Punkte, mit Beiseitesetzung der streitigen. 
Auseinandersetzungsplan.
	        
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