Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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253. 
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275. 
276. 
277. 
278. 
279. 
280. 
281. 
282. 
283. 
284. 
285. 
286. 
287. 
288. 
( 264 ) 
Abfassung des Recesses. 
Mittheilung des Entwurfs zum Recesse an die Parteien, und Einsendung desselben 
an die Generalcommission. 
Pruͤfung des Receßentwurfs und Erwaͤgung der Nothwendigkeit einer oͤffentlichen 
Aufforderung der entferntern Interessenten. 
Verfuͤgung der Generalcommission auf den eingesendeten Receßentwurf. 
Oeffentliche Vorladung der entfernteren Interessenten. 
Eintritt der Praͤclusion. 
Erledigung der angebrachten Antraͤge und Einwendungen. 
Vollziehung und Einsendung des Recesses zur Bestaͤtigung. 
Ausfertigung mehrerer Exemplare des bestaͤtigten Recesses. 
Mittheilung von Auszuͤgen an die Rentenbankverwaltung und an die Steuerbehoͤrde. 
Antraͤge in Betreff der Ausfuͤhrung des Recesses. 
Binnen Jahresfrist noch durch die Specialcommission zu regulirende Gegenstaͤnde. 
Rechtsmittel. 
Recurs. 
Erledigung der Rerurse. 
Appellationen und Entscheidungen der Generalcommission darüber. 
Entscheidung über die Appellation ohne Termin zu deren Justifsation. 
Appellationen gegen die Entscheidungen der Generalcommissson. 
Remission der Actken. 
Gegen die Entscheidung in dritter Instanz findet kein Rechtsmittel Statt. 
Beschwerdeführung. 
Kosten; a.) bei der Specialcommission erwachsende; aa.) Kosten der Auseinander- 
setzung. 
bb.) Kosten rechtlicher Streitigkeiten. 
In der Regel sind nur Diäten und Verläge zu bezahlen- 
b.) Deposttengebühren der Gerichte. 
.) Kosten der Generalcommission. 
d.) Kosten bei den höchsten Justizbehörden, und ausnahmsweise Verurtheilung in 
Kosten. Abstattung und Erstattung bei den höheren Behörden. 
Diäten der Specialcommissarien. 
Ansätze für Hausarbeit. 
Fortkommen der Commissarien. 
Ansatz der Wagenmiethe. 
Benutzung der Eilposten. 
Gemeinschaftliches Reisen beider Commissarien. 
Schreibematerialien. 
Gebühren der Feldmesser. 
Reisekosten und Diäten der Sachverständigen.
	        
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