Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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30sten Märtz 1834. einfallenden Texmine an zu überweisen, und bis dahin von den 
Interessenten durch Zahlung unter sich zu berichtigen. 
. 23. 
Das Naähere über die Einrichtungen der Landrentenbank werden besondere Verord- 
nungen bestimmen. 
Nach vorstehendem Gesebe, welches, in Gemäßheit des Generale vom 134en Juli 
1796. und des Mandats vom oten März 1818. K. 4, zu publiciren ist, haben sich 
Alle, die es angeht, zu achten. 
Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig unterschrieben und das Königliche 
Siegel vordrucken lassen. - 
So geschehen zu Dresden, am 17ten Maͤrz 1832. 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
Bernhard August von Lindenau. 
  
Ausgegeben den 26 enm März 1832.
	        
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