Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

Anmerkung. 
2 
9 
A. 
2 
Stadt JN. 
· Liste der Stimmberechtigten, 
einschließlich der zur Ernennung als Wahlmaͤnner Befaͤhigten, zu den staͤdtischen 
Wahlen vom Jahre 1832. 
In Staͤdten, wo nach Districten gewaͤhlt wird, ist die Wahlliste nach denselben abzutheilen. 
Diesenigen angesessenen Einwohner, welche nicht stimmberechtigt und daher noch weniger als Wahl- 
männer zu ernennen sind, werden in dieser Liste gar nicht aufgeführt. 
I. Stimmberechtigte, welche, nach §. 55. des Wahlgesetzes, auch zur Ernennung 
als Wahlmänner befähigt sind. 
  
  
0. 1. 
d. .. 
b. c. d. Immobiliarbesitzthum Betrag der Abgaben g. 
Fortlau— Vor- und3 d Gründ Schocken, Qua- 
fende Vor= und Zu- Stand und Ge—- hun audere Srun - an Schocken, Qua— Anmerkungen. 
Alter. der Stimmberechti= tembern und andern 
Nummer.name. werbe. 
gung. Grundsteuern. 
Anmerk. Der Anmerk. Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung. 
1. Zuname ist vor= Fehlt es Auch der nicht l.) Die Wohnhäuser, welchee Es wird hier der In dieser Spalte sind 
1 anzusetzen und hierüber an zünftigen Gewerbe die betreffenden Personen ganze jährliche Be= vorzüglich auch bei Den- 
4 die Ordnung der ganz ge= und Beschäftigungen besitzen, werden hier nach trag jeder Steuer,enigen, wegen deren Be- 
3 Wohnungen nauer jist hier zu gedenken, der Lage und Nummer wenn sie auch von ver-fähigung zum Stimm- 
v nach den Num-Nachricht, insoweit sie in Noto-des Brandcatasters, an= schiedenen Grundstük= rechte, oder zur Ernen- 
mern der so ist rietät beruhen, z. B. dere Besitzungen nach ih-ken entrichtet wird, in nung als Wahlmänner 
Brandkassen= wenigstens Kupferstecher 2c. rer Lage und Beschaf-eeiner Summe ange-Zweifel entstanden sind, 
verzeichnisse zu zu bemer- fenheit kürzlich bemerkt.zeigt. Ist ganz ge-oder entstehen könnten, 
beobachten. ken, ob das z. B. „besitzt ein Haus naue Ermittelung nicht die Gründe dieser Zweifel 
Individu- am Narkte No. 93 und sogleich möglich, so und weshalb solche den- 
um das 30 2 Schfl. Stadtfeld vor wird angezeigt, ob der noch unbeachtet geblieben, 
oder doch dem Burgthore.“ jährliche Betrag we= zum Behuf der vollständir 
das Löste nigstens 10 Thlr.——sien Information des Com- 
Jahr cge- Anmerk. 2.) Bei Den= erreiche. missars genau zu bemer- 
wiß zurück- jenigen, welche, nach §.60. en. 
gelegt habe. des Wahlgesetzes, in der 
  
  
  
  
  
Liste mit aufzunehmen 
sind, wird der Grund die- 
ser Berechtigung ange- 
zeigt; z. B. „ist (überdieß 
auch) als Rathsmitglied 
hier aufzuführen.“ 
  
  
 
	        
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