Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(309 ) 
Sammlil ung 
der 
Gesetze und Veroördnungen 
für das Königreich Sachsen. 
16 Stück, vom Jahre 1832. 
F*28.) Verordnung, 
die Aufnahme von Bevöolkerungslisten betreffend; 
vom 15ten Mai 1832. 
S. Königliche Majestäre und des Prinzen Mitregeneen Koönigliche 
Hoheit, haben, 
in Betrache, daß die, durch die Generalverordnung vom 1 9ten August 179 1. vorge- 
schriebene, jährliche Cinreichung von Ernte-Ercrags= und Vorrakhs-Consignationen den davon 
gehofften Nutzen nicht geleistet, und die eben daselbst angeordneten jährlichen Consumenten- 
Verzeichnisse, theils wegen ihrer innern Einrichtung, theils wegen des bei ihrer Fertigung 
stattgefundenen mangelhaften Verfahrens, die nöthigen sichern Ergebnisse nicht gewährt ha- 
ben, gleichwohl genaue und zuverlässige Uibersichten der Bevölkerung des ganzen Landes 
und seiner einzelnen Theile eine unentbehrliche Grundlage für die Verwaltung sind, und 
dieses Bedürfniß besonders bei den in Folge der neuen Landesverfassung zu treffenden Ein- 
richtungen, namentlich bei der genauen Regulirung der Wahlbezirke, bei der Bildung der 
Mittelbehörden und mancherlei Verbesserungen im Communal-, Schul= und Gewerbwesen 
noch dringender hervortritt, 
Sich bewogen gesunden, die Ernte= Ertrags= und Vorraths-Consignationen ganz in 
Wegfall bringen, den Consumenten-Werzeichnissen aber eine zweckmäßigere Einrichtung 
geben, das bei deren Fertigung zu beobachtende Verfahren genauer bestimmen und hier- 
über allenthalben Folgendes verordnen zu lassen: 
S. 1. 
Sämmtliche Bestimmungen der Generalverordnung vom 19ten August 1791. (zweite 
Fortsetzung des Cod. Aug. Tom- I. S. 1003.) werden vom laufenden Jahre an außer 
(∆ 44 )
	        
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