Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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Sammlung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
21½ Stück, vom Jahre 1832. 
  
  
38.) Verordnung, 
zu Erläuterung der mit Sachsen-Altenburg wegen Uibernahme der Vagabun- 
den und Ausgewiesenen bestehenden Convention; 
vom 13ten Juni 1832. 
Die Koͤniglich Saͤchsische Regierung hat Sich mit der Herzoglich Sachsen- Altenburg- 
schen, zu Erlaͤuterung der wegen gegenseitiger Uibernahme der Vagabunden und Ausgewie- 
senen bestehenden Convention, uͤber den Grundsatz einverstanden: 
daß Kinder nicht heimathloser Aeltern, welche, vor Eintritt der Conscriptions— 
pflichtigkeit in ihrem Geburtslande, mit ihren Aeltern in das Gebiet des jenseitigen 
Staates ziehen, der Militairpflicht gegen den verlassenen Staat enthoben und 
derselben gegen das neue Heimathsland unterworfen seyn sollen, beides jedoch nur 
dann, wenn die Aeltern in letzterm wirklich das Heimathsrecht erlangt haben; 
wohingegen in Ansehung der Kinder heimathloser Aeltern die in der bestehenden 
Convention hieruͤber enthaltenen ausdruͤcklichen Bestimmungen unveraͤndert bleiben. 
Nachdem nun uͤber dieses schon im Laufe des vorigen Jahres getroffene Einverstaͤndniß 
Herzoglich Sachsen-Altenburg'scher Seits bereits unkerm Z#en Juli vorigen Jahres öffent- 
liche Bekanntmachung ergangen ist, so wird solches hiermit auch für die hiesigen #tande 
zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht. 
Dresden, am 131en Juni 1832. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister) 
von Carlowitz. 
Pebsch.
	        
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