Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

  
Ortsobrigkeitliches Verzeichniß 
über 
die sämmtlichen im Dorfe N. J. 
zum Amte . 
v · v 
zu den 2c. Gerichten zu N. gehörig, (in dem zu dem Amte N. — unter die Gerichte 
zu N. gehörigen Antheile des Dorfs N.) befindlichen, mit Wohnsitz versehenen Landgrund- 
stücke, mit Angabe der einschlagenden Real- und Personalverhältnisse, nach Vorschrift der 
Verordnung vom . . . 1832. 
ausgefertigt von 
N. N. 
Anmerkung. 
In dieses Verzeichniß werden alle oben bezeichnete Landgrundstücke 
gebracht, auch diesenigen, deren Besttzer nicht stimmberechtigt sind. Die Ursache der 
Nichtberechtigung ist aber, dafern sie der Obrigkeit bekanne ist, oder bei Ausfüllung 
des Schema bekannt wird, in der Spalte G. genau anzugeben. Grundstücke ohne 
Wohnsitz sind an und für sich selbst in das Verzeichniß nicht mit zu bringen. Sie 
werden sedoch in der Spalte F. insofern beiläufig mit erwähnt, als der Eigenthümer 
zugleich ein Grundstück mit Wohnsitz am Orte besitzt, und als solchenfalls durch jenes 
abgesonderte Grundstück das Steuerquantum des Besitzers erhöhet wird.
	        
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