F
Betrag der Abgabe an Schok-
ken, Grund-, Quatember-
und Cavalerie-Verpfle-
gungsgeldern.
G.
Obrigkeitliche Angabe der gesetzli--
chen Ursachen der etwa ermangeln-
den Stimmberechtigung als
Urwähler, oder des Mangels
persönlicher Befähigung zum
Wahlmanne oder Abgeord-
neten.
H.
Besondere Bemerkungen
a.
der
Orts-
obrigkeit.
b.
des
Wahl-
commissars.
C.
der delegir-
ten Obrigkeit
für die
Wahl-
Der ganze jährliche Betrag je-
der Steuer, wenn sie auch von
derschjedenen, in einem Complexe
bewirthschafteten Grundstücken
entrichtet wird, ist in einer
Summe anzugeben, und wenn
ganz genaue Ermittelung nicht
sofort möglich ist, wenigstens
unzugeben, ob der jährliche Be-
trag mindestens 10 Thlr. und
beziehendlich 30 Thlr. erreicht,
öoder darunter zurückbleibt, und
vie sich sonst das Abgabenver-
hältniß approximatib gestaltet.
Werden walzende und andere
besondere Grundstücke nicht in
tinem Complerxe mit dem
Grundstücke, bei welchem sich
a Wohnsitz befindet, bewirth-
schaftet, oder besitzt derselbe
Eigenthümer anderwärts, inner-
talb des Königreichs Sachsen,
koendarundstücke, die, nach §.
XXIV. der Instruction, zu be-
scksichtigen sind, so ist derselben
z gegenwärtiger Spalte eben-
salls zu gedenken, und ihr Steu-
ebetrag, auf desfalls von dem
besitzer zu erfordernde Nach-
wusing. besonders auszuwer-
en.
abtheilung.