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Sammlung
der
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
28kes Stück, vom Jahre 1832.
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.33,) Verordnung, «
die Feier des Jahrestages der Uibergabe der Verfassungsurkunde in diesem
Jahre betreffend;
vom 13ten Juli 1832.
Se. Königl. Majestät und Se. des Prinzen Mitregenten Königl. Hoheit wün-
schen, daß das Andenken an die am 4ten Sept. vorigen Jahres erfolgte feierliche Uibergabe
der Verfassungsurkunde in diesem Jahre durch eine kirchliche Feierlichkeit erneuerk werde,
und haben in dieser Absicht, daß am Aten Sept. dieses Jahres VBormittags in
den ges ammten Küchen hiesiger Lande eine angemessene gottesdienstliche Feier,
jedoch ohne Unterbrechung des bürgerlichen Gewerbes, Statt finden solle, angeordnet,
in der Uiberzeugung, daß es auch dem Sachsischen Volke ein dringendes Bedürfniß
seyn werde, an jenem Tage seine Gefühle und Empfindungen durch eine feierliche re-
ligiöse Handlung laut zu äußern, und dem hbchsten Regierer der menschlichen Schick-
sale seine frommen Gebete und beißen Wünsche für das Wohl des Vaterlandes dar-
zubringen. «
WienundieFreundedesVaterlandesausdieserAnordnung,zuderenAquühs
rungdieunterzeichnekenMinisterienangewiesenwordensind,mitgerechterFreudeent-
nehmen werden, welchen hohen Werth unsere Fuͤrsten auf den Eintritt der neuen Ver—
fassung, mit dem eine neue Aera in dem innern Staatsleben des Koͤnigreichs Sachsen
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