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Sammlung
der
Gesetze und Veroördnungen
für das Königreich Sachsen.
40tes Stück, vom Jahre 1832.
M 78.) Verordnung
an saͤmmtliche Gerichtsbehoͤrden, die Einreichung vergleichender Uibersichten
der Civil- und Criminal-Rechtspflege betreffend; ·
vom 12ten December 1832.
Z. einer vergleichenden Uibersicht der gesammten Civil= und Criminal-Rechrspflege im
Koͤnigreiche Sachsen hat es bis jetzt an den erforderlichen Nachrichten gefehlt, da die,
in Gemaͤßheit der Generalverordnung vom 27sten September 1777., von den Ge—
richtsobrigkeiten alljaͤhrig einzureichenden Proceß- und Vormundschafts-Tabellen zu einem
andern Zwecke angeordnet und demnach nicht so eingerichtet sind, um jene Nachrichten
vollstaͤndig daraus zu schoͤpfen.
Bei dem vielseitigen Interesse, welches diese Uibersichten sowohl fuͤr die Organisa-
tion der Justizbehörden, als auf die Strafgesetzgebung, auch in staatswirthschafllicher
Beziehung haben, ergehee, mir Genehmigung Sr. Königl. Masjestär und des Drinzen
Mitregenten Königl. Hoheic, an sämmrliche Gerichrsbehörden hierdurch die Verordnung,
nber alle im taufe des Jahres vor ihnen verhandelte Civil-Rechtsstreicigkeicen, Credit-
wesen, Erb= und Vormundschaftssachen und Criminal-Untersuchungen, ausser den bier-
über bereits einzureichenden Jahreskabellen, in deren Hinsicht es bei den ercheilren
Vorschriften noch ferner bewender, besondere summarische Verzeichnisse, nach den beige-
druckten Schema's I. II. III. und IV. binnen vier Wochen nach dem Jahresschlusse,
an die Kanzlei des Justiz-Ministeri# einzusenden.
Dresden, den 1 2ten December 1832.
Ministerium der Justiz.
von Koenneritz.
" Hausmann.
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