Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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Den Mitgliedern beider ständischen Kammern werden deshalb noch besondere Missi— 
ven zugehen. 
Auf Sr. Koöniglichen Majestät und des rinzen Mitregenten Allerhöchsten und 
Höchsten Befehl wird solches zu Jedermanns Wissenschaft andurch öffentlich bekannt 
gemacht. 
Dresden, den 22sten December 1832. 
Gesammt-Ministerium. 
von Lindengu. von Zezschwitz. 
Ausgegeben am 27 sten December 1832.
	        
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