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Den Mitgliedern beider ständischen Kammern werden deshalb noch besondere Missi—
ven zugehen.
Auf Sr. Koöniglichen Majestät und des rinzen Mitregenten Allerhöchsten und
Höchsten Befehl wird solches zu Jedermanns Wissenschaft andurch öffentlich bekannt
gemacht.
Dresden, den 22sten December 1832.
Gesammt-Ministerium.
von Lindengu. von Zezschwitz.
Ausgegeben am 27 sten December 1832.