Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(23  )
Sammliung

der

Gesetze  und  Verordnungen
für  das  Königreich  Sachsen.
Ctes  Steück,  vom  Jahre  1833.

 

%0“  13.)  Verordnung
an  sämmtliche,  in  Civilsachen  erkennende  Behörden,

die  in  Erkenntnissen,  worin  eine  Klage  als  in  der  angebrachten  Maße  unstatthaft
  verworfen  werden  soll,  zu  gebrauchende  Formel  betr.;

vom  gien  Februar  1833.

E-  ist  bemerkt  worden,  daß  in  Erkenntnissen,  in  welchen  eine  Klage  als  in  der  an—
gebrachten  Maße  unstatthaft  verworfen  werden  sollen,  bisweilen  die  Formel  gebraucht
worden  ist:  „Klaͤgers  Bl....  befindliches  (angebrachtes)  Suchen  hat  nicht  statt.“  Da
aber  diese  Formel  jene  Art  der  Abweisung  nicht  bestimmt  genug  bezeichnet,  und  uͤber
die  Auslegung  derselben  in  einzelnen  Faͤllen  Zweifel  erregt  worden  sind;  so  ergehet,  mit
Sr.  Koͤnigl.  Majestaͤt  und  des  Prinzen  Mitregenten  Koͤnigl.  Hoheit  Genehmigung,  an
alle  in  Civilsachen  erkennende  Behoͤrden  die  Verordnung,  in  Erkenntnissen,  in  welchen
ein  Gesuch  als  in  der  angebrachten  Maße  unstatthaft  verworfen  werden  soll,  dieses  be—-stimmter,
  als  durch  die  mehrgedachte  Formel  geschieht,  auszudruͤcken.

Dresden,  den  geen  Februar  1833.

Ministerium  der  Justiz.
von  Könneritz.

Hauemann.
1833.  6