Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903. (44)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  9.)  169

und  den  Bundesstaaten  hin-  und  hergeschoben.  Daraus  resultiert  ein
Mangel  an  Bewegungsfreiheit,  der  sich  nach  dem  Inkrafttreten  des  neuen
Zolltarifs  ganz  besonders  fühlbar  machen  muß.  Die  verbündeten  Regierungen
  wollen  deshalb  unter  Wahrung  des  Budgetrechts  des  Reichstags
den  Anfang  zu  einer  rationellen  Finanzwirtschaft  machen.  Da  ist  kein
Grund  zur  Beunruhigung  vorhanden.  Schließlich  hat  das  Volk  auch  ein
Recht,  den  Etat  zu  verstehen.  Ich  glaube  nicht,  daß  es  für  die  Konservierung
  der  Klausel  in  ihren  wesentlichen  Punkten  eine  bessere  Lösung
gibt  als  die  hier  vorgeschlagene  Einschränkung;  ich  bin  überzeugt,  daß  der
Schöpfer  der  Klausel,  wenn  er  noch  am  Leben  wäre,  gleichfalls  die  vorgesehene
  Einschränkung  empfehlen  würde.  (Lachen  links.)  Das  Recht  der
Erhebung  von  Matrikularbeiträgen  bleibt  dem  Reiche  gewahrt.  Wir  unterscheiden
  aber  zwischen  gedeckten  und  ungedeckten  Matrikularbeiträgen.  Frhr.
v.  Stengel  hebt  dann  den  subsidiären  Charakter  der  Matrikularbeiträge
hervor  und  betont,  die  Aenderung  der  Matrikularbeiträge  ist  um  so  mehr
am  Platze,  als  diese  eine  rohe  Besteuerungsart  darstellen,  die  allerdings
schwer  zu  ändern  ist.  Die  Bestimmung,  daß  der  Durchschnitt  der  Ueberweisungen
  aus  den  letzten  fünf  Jahren  regelmäßig  nicht  überschritten  werden
soll,  wird  vorgeschlagen,  weil  eine  dauernde  Abwälzung  des  Reichsetats
auf  die  Bundesstaaten  nicht  ertragen  werden  könnte  und  weil  das  Reich
den  Einzelstaaten  die  Erfüllung  ihrer  kolossal  gewachsenen  Aufgaben  nicht
erschweren  soll.  Es  liegt  uns  völlig  ferne,  die  Franckensteinsche  Klausel
in  die  Luft  sprengen  zu  wollen.  Ebenso  falsch  ist  es,  der  Vorlage  nachzusagen,
  sie  arbeite  der  Verminderung  der  Reichsschuld  entgegen  und  müsse
neue  Steuern  im  Gefolge  haben.  Der  Reichstag  behält  doch  das  Recht,
Steuervorlagen  anzunehmen  oder  abzulehnen.

Abg.  Dr.  Schädler  (Z.)  gibt  seiner  Freude  über  die  Heilung  des
Kaisers  Ausdruck.  Die  geforderte  Oberstleutnantszulage  sei  überflüssig;
eine  Veteranenbeihilfe  sei  nötig,  eventuell  durch  eine  Wehrsteuer.  Der
Marineetat  sei  nicht  sparsam  aufgestellt,  Kiautschou  koste  schon  70  Millionen,
  ohne  etwas  zu  bringen.  Die  Franckensteinsche  Klausel  dürfe  nicht
beseitigt  werden,  sie  sei  eine  konstitutionelle  Garantie  für  das  Einnahmebewilligungsrecht.
  —  Im  Offizierkorps  müßten  die  unsauberen  Elemente,
die  der  Bilseprozeß  gezeigt  habe,  ausgemerzt  werden,  der  Luxus  müsse
abnehmen.  Eine  Statistik  der  Soldatenmißhandlungen,  die  eine  erstaunliche
  Raffiniertheit  offenbarten,  sei  wünschenswert.

9.  Dezember.  (Baden.)  Es  wird  eine  Reform  des  Landtagswahlrechts

  vorgelegt.

Wahlberechtigt  zur  Zweiten  Kammer  sind  alle  Staatsangehörigen
mit  vollendetem  25.  Lebensjahre.  Die  Wahl  ist  geheim  und  direkt.  Die
Mitgliederzahl  der  Zweiten  Kammer  steigt  von  63  auf  70,  alle  vier  Jahre
wird  die  Kammer  neu  gewählt.  Die  absolute  Majorität  entscheidet;  wenn
eine  solche  nicht  zustande  kommt,  entscheidet  in  einem  zweiten  Wahlgange
die  relative.  Die  Wahlkreise  werden  in  25  städtische  und  45  ländliche  eingeteilt.
  Die  Erste  Kammer  bestand  bisher  aus  den  Prinzen  des  großherzoglichen
  Hauses,  den  Häuptern  einiger  standesherrlichen  Familien,  aus
acht  Mitgliedern,  die  der  Großherzog  für  die  zweijährige  Sitzungsperiode
ernennt,  aus  dem  katholischen  Bischof  und  dem  evangelischen  Prälaten  und
aus  den  acht  von  den  Grundherren  und  den  zwei  von  den  Landesuniversitäten
  gewählten  Mitgliedern.  Es  sollen  nunmehr  sieben  gewählte  Mitglieder
  hinzutreten,  nämlich  ein  Abgeordneter  der  technischen  Hochschule  und
sechs  Abgeordnete  der  Berufskörperschaften  (drei  von  der  Handelskammer,
zwei  von  der  Landwirtschaftskammer  und  einer  von  den  Handwerkskam-