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ablegen muͤsse; die drei gewoͤhnlichen, der Keuschheit, der
Armuth und des Gehorsams (gegen die Oberen und
den Ordens-Vorsteher), und dann viertens das Gelübde
des unbedingten Gehorsams gegen den Pabst
(obedientiae illimitatae erga pontilicem); daß, wohin es
dem Pabst gefällig sey, irgend einen von ihnen zum Besten
der Religion und Kirche zu schicken, dieser verpflichtet sey,
dahin ohne Lohn, ja selbst ohne Wegzehrung zu gehen. Zugleich
müssen die Ordens-Mitglieder die Kinder in der Religion
unterrichten, um die alte Religion zu erhalten, und allen
Ketzereien zeitig einen Damm entgegenzustellen. Endlich müssen
die Neu-Eintretenden durch die schärfsten Proben des unbedinstesten
(thierischen) Gehorsams in Uebernehmung der
niedrigsten Dienste, z. B. namentlich in Hospitälern, geprüft
werden.
Schon in diesem ersten Entwurf des Ordens sieht man
auch sonst den feinen Kopf. Unter Anderem kommt darin
schon vor, daß die Professi des Ordens vollig arm seyn solleu,
gar nichts Eigenes haben können; hingegen die Collegien,
Seminarien, Erziehungshäuser, und die diesen im Namen des
Ordens vorstehen, die Rektoren, sollten so viel besitzen, als
sie wollten. Diese sollten zum Zweck des Unterhalts der in
dem Collegium Studirenden nicht an das Gelübde der Armuth
gebunden seyn. Uebrigens schien es nicht ein Mönchs-Orden
zu werden, was Ignaz stiften wollte, sondern ein militaͤrischer
Orden. Selbst der Name, den er seiner Gesellschaft
gab, bewies das. Sie sollten nicht Orden Jesu oder Jesniten-Orden
heißen, sondern Compagnie-Phalaur
Jesu.
Nachdem ihm irgend Jemand, es sey nun ein spanischer
Theolog oder Kardinal, Entwürfe der Art gemacht hatte, legte
er sie dem Pabste (1559) vor, und der Pabst, Paul III.,