Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Dreizehnter Band. (13)

XVI

zu  Erkennung  des  Provisoriums  (30.  Juli  1764  bis  15.  Mai
1765).  Die  zweite  Periode  sollte  den  Zeitraum  von  Eröffnung
  der  Hof-Kommission  an  bis  zur  kaiserlichen  Bestäti,
gung  der  Klasse  l.  des  Erbverglelchs  (Mitte  November  4765
bis  Mitte  Oktober  1768),  die  dritte  die  Geschichte  der
Unterhandlung  wegen  der  fünf  letzteren  Klassen  der  landschaftlichen
  Beschwerden,  vollendet  durch  die  Wiener  Punktation
(3.  Augusi  1769),  die  vierte  endlich  die  Geschichte  der
Redaktion  des  Recesses  selbst  begreisen.  —  Die  bedeutendste
Reliquie  des  verewigten  Verfassers  ist  übrigens  unstreitig  die
Geschichte  des  würtembergischen  Geheimenraths-Collegiums
  (VII.).

Der  Gedanke,  die  Geschichte  eines  Landes-Collegiums
zu  schreiben,  ist  ohne  Zweifel  originell,  jedoch  erscheint  er
beim  ersten  Anblicke  keineswegs  belohnend.  Was  sollte  eine
solche  Geschichte,  zumal  wenn  sie  das  Collegium  eines  Staats
von  dem  Range  des  vormaligen  Herzogthums  Wäürtemberg
betrifft,  viel  Denkwürdiges  darbieten  können?  Allerdings,
wenn  hier  der  Geschichtschreiber  nur  auf  die  trockene  Aufzählung
  der  Tags-,  Monaks=  und  Jahrszahl  der  Stiftung,  des
Namens  des  Sltifters  des  Collegiums,  der  Mitglieder  und
Chefs  desselben,  des  Wechsels  in  den  Personen  und  in  den
dußeren  Geschäftsverhältnissen,  insbesondere  in  Ansehung  der
Competenz,  vielleicht  auch  noch  verbunden  mit  der  Erzählung
der.  wichtigsten  Lebensereignisse  jener  Mitglieder  und  Vorstände,
  beschraͤnkt  hätte,  so  möchte  es  wohl  nichts  Trostloseres
  und  Einkdnigeres  geben,  als  eine  solche  Geschichte.  Indeß
  konnte  Spittler  so  seine  Aufgabe  nicht  auffassen.  Judem
er  die  Geschichte  der  Entstehung  und  des  Entwicklungsganges
dieser  obersten  Behörde  eines  deutschen  Landes  gab,  fühlte  er
wohl,  daß  sie  nur  dadurch  Interesse  und  Bedeutung  gewinnen