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telibus synodis eolleota fehlten Die unwissenden Abschreiber
und Kanonisten des mittlern Zeitalters wußten theils
den alten Gebrauch des Worts Papa nicht, theils konnten
sie es, da die Quelle, woher jedes Capitulum genommen
sey, nicht dabei stund, bei ihrer geringen Kenntniß der alten
Concilien selbst noch weniger errathen. Deßwegen findet
man Sammlungen, wo diese Schrift den Titel hat: Concilium
Martini Papae; Pfendisidor muß wahrscheinlich eine
solche Handschrift vor sich gehabt haben, und zu Berichtigung
des Titels war weder er fähig genug, noch Gratian,
der in dem Dekret mehreres aus diesem Concilium Moartini
Papae anführt *). Lopez in seinem Buch de antiquo
Cenonum Codice Ecclesiae Hispanse macht aus dieser
Compilation des Bischofs Martin das alte ächte Kirchen-Gesetzbuch
der spanischen Kirche. Es ist nicht einmal richtig,
daß sie auf der zweiten Synode zu Braga bestätigt worden,
denn die Stelle Mansi Tom. VIII. col. 837. recitatis
ergo Capitulis, quse ne prolixitatem facerent, his gestis
non sunt inserta, geht nicht auf diese capitula Martini,
sondern, wie der Zusammenhang beweist, auf die in der
ersten bragischen Synode abgefaßten Kapitel, welche von
Martin's seinen sehr verschieden sind. S. Mansi, Tom. VIII.
col. 777. ete. Wie soll nun eine Compilation, die ein Bischof
bloß für sich und für den, der Belieben daran trug,
verfertigte, als dffentlich beglaubigtes Kirchen-Gesetzbuch gel-*)
Doch wechselt Gratian sehr mit seinen Auddrücken bei dem Eitiren,
bald Concilium Martini Papae, bald Concilium Mlartini
Brecarensie, Martinus Bracarensis, HMeartinus in capitulis
Ob er aber alle diese Auodrucke für
Kitel eines und eben desselben Werks gehalten habe, scheint aus
manchen Gruͤnden ungewiß.