Inhaltsverzeichnis : Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

286  Militärische  Unterordnungs-  und  Rechtsverhältnisse.

b.  Im  Besonderen.

Vorgesetzter  ist  ein  Jeder.  der  auf  Grund  militärischer  Bestimmungen
  einem  anderen  Befehle  zu  erteilen  hat.  Es  ist  hierbei
  nicht  erforderlich,  dass  derjenige.  der  die  Befehle  empfängt,
einer  niederen  Rangklasse  angehört,  er  kann  auch  derselben  Rangklasse
  angehören.  wie  der  Betehlende.

Das  Vorgesetztenverhältnis  ist  hierbei  dauernd  oder  es  beschränkt
sich  nur  auf  einzelne  Diensthandlungen.

Der  Kommandeur  eines  Truppenteils  ist  z.  B.  dauernd  (in
und  ausser  Dienst)  Vorgesetzter  aller  Offiziere.  Sanıtätsoffhiziere,
Beamten.  Unteroffiiziere  und  Mannschaften  des  betr.  Truppenteils.
  Ein  Offizier  dagegen.  der  z.  B.  gelegentlich  einer  Ubung
den  Befehl  über  mehrere.  ihm  sonst  nicht  unterstellte  Truppenteile
  führt.  ist  nur  so  langr  Vorgesetzter  dieser  Truppenteile.  als
die  Übung  andauert.  Auch  hat  er  während  dieser  Zeit  nur
solche  Befchle  zu  geben.  die  mit  der  betr.  Übung  im  Zusammenhange
  stehen.

Vorgesetzte.  welche  berufen  sind.  den  Dienst  einer  Militärperson
  zu  regeln  und  zu  überwachen.  nennt  man  Dienstvorgesetzte
oder  direkte  Vorgesetzte  der  betr.  Militärperson.*)

Wie  schon  unter  „a.  Im  allgemeinen“  ersichtlich.  besteht  in  den
einzelnen  Dienstgeraden  der  Unterofifiziere  an  sich  kein  Unterordnungsverhältnis;
  indes  müssen  sämtliche  Unteroffiziere,  die
das  Ülttizierseitengewehr  nicht  tragen,  die  mit  demselben  ausgerüsteten
  Unteroffiziere  militärisch  grüssen.  Bei  der  Marine
gehen  die  Deckoffiziere  stets  den  übrigen  Unteroffizieren  vor.  ein
Vorgesetztenverhältnis  wird  hierdurch  jedoch  nicht  bedinrrt.

Infolge  ihrer  Dienststellung  treten  Unteroffiziere  in  ein  Vorgesetztenverhältnis
  zu  anderen  Unteroffizieren  in  nachstehenden
Fällen:

a.  Die  im  mobilen  Verhältnis  in  Offizierstellen  verwendeten
Unteroffiziere  (Vihizierstellvertreter)  sind  in  und  ausser  Dienst
Vorgesetzte  sämtlicher  Unteroffiziere.

b.  Feldwebel  (Wachtmeister)  sind  in  und  ausser  Dienst  Vorgesetzte
  der  Unteroffiziere  derselben  Kompagnie  (  Eskadron,
Batterie)  ausgenommen  die  etwa  zugeteilten  Offizierstellvertreter
  und  Stabshoboisten  (Stabshornisten,  Stabstrompeter\.

ce.  Stabshoboisten  (Stabshornisten,  Stabstrompeter)  sind  in  und
ausser  Dienst  Vorgesetzte  der  Hoboisten  etc.  ihres  Musikkorps.



«,  Die  Zuteilung  des  Dienstes  an  eine  Militärperson  und  die  Disziplinärbestrafung
  einer  solchen  steht  im  allgemeinen  nur  den  direkten  Vorgesetzien
zu,  die  übrigen  Vorgesetzten  erteilen  nur  dann  Befehle  oder  schreiten  sonst  gegen
eine  Militärperson  ein,  wenn  besondere  Veranlassung  vorliegt.  Die  Disziplinarbestrafung
  kann  jedoch  auch  nur  durch  diejenigen  direkten  Vorgesetzten
  ausgeübt  werden,  denen  Strafgewalt  zusteht.  (Siehe  auch  Abschnitt
„Rechtspfiege*.)