Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr.  27851l.

Bekanntmachung,  die  Einführung  der  Verkehrsordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  in
Bayern  betreffend.

figl.  Staatsministerium  des  Kal.  Hauses  und  des  Aeubern.

In  der  Nr.  XIV  der  Anlage  B  zur  Verkehrsordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands
  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  1895  Nr.  7)  ist  nachstehende  neue  Ziffer  aufzunehmen:
„Zur  Beförderung  von  verdichtetem  Sauerstoff  und  verdichtetem  Wasserstoffe
  dürfen  statt  der  gemäß  Ziffer  1  lit.  a  und  b  geprüften  auch  solche  Behälter
benutzt  werden,  die  laut  angebrachtem  Stempel  nach  den  für  die  Militärverwaltung
  bestehenden  besonderen  Vorschriften  (Militär-Trausport-Ordnung  vom
18.  Jannar  1899  §  54  Ziffer  23)  amtlich  geprüft  und  innerhalb  der  letzten
drei  Jahre  nachgeprüft  sind.  In  diesem  Falle  dürfen  die  Gase  jedoch  auf
höchstens  150  Atmosphären  verdichtet  sein.  Im  Uebrigen  finden  die  Vorschriften
unter  1  bis  4  Anwendung.“
Die  neue  Bestimmung  tritt  sofort  in  Kraft.

München,  den  24.  April  1899.

Dr.  Erhr.  v.  Crnilsheim.

 

Nr.  88602.
Bekanutmachung,  das  Diphhtherieserum  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Unter  Hinweis  auf  die  Bekanntmachung  bezeichneten  Betreffs  vom  11.  April  1895
(Gesetz=  und  Verordnungsblatt  Seite  143)  wird  bekannt  gegeben,  daß  das  von  der  Fabrik
chemischer  Präparate  von  Sthamer—Noack  &  Co.  in  Hamburg  hergestellte  Diphtherieserum,
welches  der  Prüfung  des  k.  preußischen  Instituts  für  Serumforschung  und  Serumprüfung
regelmäßig  unterworfen  wird,  zur  Abgabe  in  den  Apotheken  zugelassen  wird.

München,  den  27.  April  1899.

Frhr.  v.  Feilitzsch.