Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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kuͤnfte  treffen  konnte.  Die  wichtigsten  Geschaͤfte  waren  Jahrzehende
  lang  liegen  geblieben,  Exspectanzen  auf  Lehen  und
andere  Begnadigungen  auf  mehrere  Jahre  hin  ertheilt,  und  was
noch  trauriger  als  alles  dieses,  allgemein  sehlte  der  rege
Patriotismus,  der  in  solchen  Zeiten  der  Noth,  selbst  bloß
als  Thätigkeit  betrachtet,  manchen  schwerdrückenden  Kummer
vergessen  macht.

Die  Braunschweig-Lüneburgischen  Hausverträge,  um
deren  Mittheilung  die  Landstände  schon  vor  sechs  Jahren
gebeten  hatten,  waren  theils  so  unbekannt,  theils  so  unbestimmt,
daß  man  nicht  wußte,  ob  man  nach  Köpfen  oder  nach  Stämmen
theilen  sollte,  ob  das  Erstgeburtsrecht  nebsi  dem  damit  verbundenen
Grundgesetz  der  Untheilbarkeit,  wie  es  im  Mittelbraunschweigischen
  Hause  gegolten,  nun  auch  bei  der  Erbschaft  beobachtet,
  oder  nach  Lüneburgischen  Hausgesetzen  verfahren
werden  sollte.  Sieben  Lüneburgische  Prinzen  sprachen  nach
verschiedenen  Theilen  die  Erbschaft  an,  Chursachsen  machte
wegen  seiner  Anwartschaft  auf  die  Reichslehen  Bewegung,
der  kaiserliche  Oberste  in  Wolfenbüttel  ließ  Placate  anschlagen,
  worinn  er  Laudsassen  und  Unterthanen  geradehin  an
den  Kaiser  wies,  und  die  so  eben  eintreffende  Nachricht  von
dem  Siege  der  Kaiserlichen  bei  Nördlingen,  worauf  noch
ehe  neun  Monate  verflossen,  die  Nachricht  vom  Chursächsischen
  Partikularfrieden  kam,  machte  die  Erklärung  desselben
  so  wichtig,  daß  der  Streit  der  Lüneburgischen  Prinzen,
um  gegen  den  furchtbarsten  gemeinschaftlichen  Feind  zu  wachen,
  eilfertigst  beigelegt  werden  mußte.

So  war  Verfassung  des  Landes  und  des  Fürstenhauses
in  vblligsier  Zerrüttung,  da  endlich  nach  einem  Zwiste,  der
bei  den  drohendsien.  Gefahren  volle  fünf  Vierkeljahre  dauerte,