331
kuͤnfte treffen konnte. Die wichtigsten Geschaͤfte waren Jahrzehende
lang liegen geblieben, Exspectanzen auf Lehen und
andere Begnadigungen auf mehrere Jahre hin ertheilt, und was
noch trauriger als alles dieses, allgemein sehlte der rege
Patriotismus, der in solchen Zeiten der Noth, selbst bloß
als Thätigkeit betrachtet, manchen schwerdrückenden Kummer
vergessen macht.
Die Braunschweig-Lüneburgischen Hausverträge, um
deren Mittheilung die Landstände schon vor sechs Jahren
gebeten hatten, waren theils so unbekannt, theils so unbestimmt,
daß man nicht wußte, ob man nach Köpfen oder nach Stämmen
theilen sollte, ob das Erstgeburtsrecht nebsi dem damit verbundenen
Grundgesetz der Untheilbarkeit, wie es im Mittelbraunschweigischen
Hause gegolten, nun auch bei der Erbschaft beobachtet,
oder nach Lüneburgischen Hausgesetzen verfahren
werden sollte. Sieben Lüneburgische Prinzen sprachen nach
verschiedenen Theilen die Erbschaft an, Chursachsen machte
wegen seiner Anwartschaft auf die Reichslehen Bewegung,
der kaiserliche Oberste in Wolfenbüttel ließ Placate anschlagen,
worinn er Laudsassen und Unterthanen geradehin an
den Kaiser wies, und die so eben eintreffende Nachricht von
dem Siege der Kaiserlichen bei Nördlingen, worauf noch
ehe neun Monate verflossen, die Nachricht vom Chursächsischen
Partikularfrieden kam, machte die Erklärung desselben
so wichtig, daß der Streit der Lüneburgischen Prinzen,
um gegen den furchtbarsten gemeinschaftlichen Feind zu wachen,
eilfertigst beigelegt werden mußte.
So war Verfassung des Landes und des Fürstenhauses
in vblligsier Zerrüttung, da endlich nach einem Zwiste, der
bei den drohendsien. Gefahren volle fünf Vierkeljahre dauerte,