Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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8  26.

Besuch  der  staatlichen  Sammlungen.

Durch  übereinstimmende  Gesamtbeschlüsse  der  beiden  Kammern  des  Landtags  ist  an
die  Staatsregierung  das  Ersuchen  gerichtet  worden:

„dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  den  breiten  Schichten  des  Mittelstandes  und

der  Arbeiterschaft  der  unentgeltliche  Besuch  der  staatlichen  Sammlungen  mehr  als
bisher  erleichtert  werde.“

Um  dieser  Anregung  Rechnung  zu  tragen,  sind  entsprechende  Maßnahmen  eingeleitet
worden.

26.

Derhältnisse  des  Lehrpersonals  an  den  Dolksschulen.

Bei  Beratung  des  Etats  der  Volksschulen  haben  die  beiden  Kammern  des  Landtags
beschlossen:

„Die  K.  Staatsregierung  sei  zu  ersuchen,  sobald  als  tunlich  eine  Statistik
vorzulegen,  aus  der  ersichtlich  ist
a)  die  Zahl  der  ständigen  und  unständigen  Schulstellen  in  den  einzelnen
Regierungsbezirken,
b)  die  Zeit,  berechnet  nach  dem  durchschnittlichen  Erfahrungssatze  der  letzten
fünf  Jahre,  welche  das  unständige  Lehrpersonal  in  der  Stellung  des

Hilfslehrers  und  Schulverwesers  in  den  einzelnen  Regierungsbezirken
zubringt,

unter  Ausscheidung  nach  männlichem  und  weiblichem  Lehrpersonal,  ferner  nach
Schulstellen,

a)  und  b)  ohne  Ortsstatut.“
Erhebungen  über  die  einschlägigen  Verhältnisse  sind  inzwischen  durchgeführt  worden.

8  27.

Nutzungen  aus  den  bayerischen  Staatswaldungen.
Dem  Gesamtbeschlusse  beider  Kammern:
„es  sei  die  K.  Staatsregierung  zu  eruchen:

1.  die  K.  Staatsforstverwaltung  zu  veranlassen,  im  Hinblick  darauf,  daß  die  aus
den  bayerischen  Staatswaldungen  bisher  erzielten  Nutzungen  mit  Rücksicht  auf
die  Verhältnisse  der  Altersklassen  und  des  Zuwachses  und  ferner  in  Anbetracht