289
her in Wien gefürchtet und selbst nie zu Hannover gehofft
hatte *).
In einigen Tagen hatte Grote zu Wien vollendet, was
sich bisher durch dreijährige Negociatian“ einem glücklichen
Ausgange kaum nur zu nähern schien. . Eine enige Union
des Oesterreichischen., und Zellischen Hauses ward entworfen
), ein ewiger Bund der Eintracht gemacht, den kein
Famllieninteresse sibren, keine Religionsverschiedenbeit schwächen
sollte. Man beschloß auf Reichstagen und Reichsconventen
wechseldweise redlich einander: zu unterstützen. Zellehanmover
sollte wie Oesterreich, Oesterreich wie Zellehannover
votiren. Kein Fall war ausgenommen, den einzigen abgerechnet,
über den sich gar kein bündiger Vertrag hätte schliessen
lassen, wenn es der Religion, dem Vaterlande, den eigenen
Rechten eines jeden Hauses gelte. Der Kaiser erwartete
als nächsten Beweis der neuen Devotion, des Zellischen Hauses,
daß die Bdhmische Readmission durch Zelle und Hannover
befdrdert werde, und daß auch dem ersigebornen Prinzen
des HOesterreichischen Hauses bei jeder bevorsiehenden Kaiseroder
Königswahl die Hanmdversche Churstimme nic versagt
werde. Allein schon zum damaligen Türkenkricge versprach
man dem Kaiser 500,000 Thlr. Allrin in Ungarn sollten
zu gleicher Zeit 6000 Hannoverauer vom Zellischen Hause
unterhalten werdeu. Zwei= bis dreitausend Mann Lünebur-*)
Vergl. hiemit eine Erzählung in Herrn Büschings Max
VIII. Th. S. 466.
½%) Sowohl diese Union als der Churtraktat felbst ist vom 22.
Mart. 1692. Beide finden sich bei Lünig RArchiv, P. sp.
Tom. J. S. 167. f. s·
iSpiumsdsümmsr.MekwVll.m. 19
1692