Baukunsi. Ermechtigung des vormaligen Lieutenants Göbel zur gesetzmäßigen Prüfung der Bauplauc.
135.
Beisitzrecht. Revidirtes Gesetz über das Bürger= und Beiüttzrecht, 500. Umfang des Beisitz= oder
Heimathrechts. 510. Art. 2. K. übrigens Bürgerrechts, Gesetz.
Belobungen, öffentliche, und Belohnungen. Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger.
188. — Des Landjägers erster Klasse, Beck, zu Ochringen. 199. Des Landjägers
erster Klasse, Staiger, zu Erolzheim. 242.
Besoldungs-Steuer. Erhöhung derselben für die drei Jahre 188 4 54. Art. 5. Verfügung in
Betreff der Erhebung derselben. 564.
Besoldungs-Verbesserungs= Fonds für evangelische Geistliche. Stand desselben auf
Georgi# 1832. 22. Dchgl. auf Georgii 1835. 223.
Bettfedern. Warnung wegen des Ankaufs gebrauchter Bettfedern. 213.
Bevölkerungs-Tabellen. Nachträgliche Verfügung in Betreff der Fertigung derselben. 6.
Brandversicherungs= Anstalten. Rechenschaft über die Verwalz#ung der allgemeinen Brandschadens
= Versicherungs-Anstalt für Gebäude für das Jahr 187/8 120. Brandschadens-Umlage
für 188/6.. 456.
Brücken. Gesetz, betreffend die Baulast an Brücken, welche Theile von Staatssiraßen bilden. 405.
Bücher, öffenkliche, s. Orts-Registraturen.
Bundes-Beschlüsse. Beschlut der deutschen Bundes-Versammlung in Beziehung auf die Siche,
rung der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck. 205. Bekanntmachung des Beschlusses
in Berreff der Unkerdrückung der Neckarzeifung. 359. «
Börger-Ausschüsse. Stellung der Gemeinderäthe und Bürger-Ausschüsse. 508.
Bürger-Rechts-Gesetz, revidirtes. 509. Verdältniß des Gemeindc-Verbands zum Staats-Brrein.
510, Art. 1. Umfang des Beisitz= oder Heimath Rechts. 510, Art. 2. Umfang des Bürger-Rechts.
510, Art. 35. Ausnahme von der allgemeinen Verpflichrung zur Gemcinde-Ge,
nossenschaft. 510, Art. 4. Felge der Nicht-Erfüllung dieser Verpflichtung. 511, Art. 5.
Perldulichkeit des Bürger= und Beisitzrechts. 511, Art. GC. Umfang dieser Rechte in zusammengesetzten
Gemeinden. 512, Art. 7. Gleichzeitige Genossenschaft mit mebreren Gemeinden.
512, Art. 8. Debgleichen mit einer ausländischen Gemeinde. 515, Art. 9. Schutz-Genossenschaft.
515, Art. 10. Freie Wahl des Aufenthalrsors. 515, Art. 11. Wohnsiener.
514, Art. 12. Erwerbung des Bürger= und Beisitz-Rechts: 1) durch Geburt.
Bestimmung wegen der chelichen Kinder. 514, Art. 15, — wegen der unehelichen
und legitimirten. 515, Art. 11. 2) Durch Aufnahme. Reche der Gemeinderälhe
biczu. 515, Art. 15. Unzulßigkeit einer beschränkren Aufnahme. 515, Art. 16. Bedingungen
der Aufnahme-Fähigkeit. 515 ff. Art. 17—22. Bestimmung für den Fall der Wieder=Aushedung
eines Ehe-Verlöbussses. 518, Art. 25. Aufnahme der Beisitzer in das Börger,