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an der Vils aufwärts noch bis Frontenhausen, und also in
die von H. v. L. gegebene Begrenzung, der Gauen Viehbach
und Spechtrain. Aus diesem Grunde müssen dem Ouinzin-
gau auch noch südlich Theile der Dekanate, Simmern und
Marrkirchen zugetheilt werden. „Rota, Gaginbach et
Castorobach in pago Ouinzingowe“ (Rot, Gaindorf
und Biberbach, in det Gegend von Vilsbiburg) führen auf
die Vermuthung, daß in den ältesten Zeiten und in geogra-
phischem Sinne, der Quinzingan das ganze Thal der Vils
begriffen, und auch Vilsgau geheissen habe. „Kiute in
pago Fllusgowe " wäre dann Ried westlich Kandshut, und
die kleineren Gauen an der obern Vils. s. Nro 55 sed. die
Untergauen des Quinzingaues.
34. Rotgau, Rotthal.
Die Grenze dieses Gaues, lief von der Mündung der
Wolfach aufwärts bey Prombach über die Rott, Triftlern,
Jimmern gegen Simbach, dann am linken Inn= und rechten
Donauufer, wieder an die Wolfach, Passau einschließend.
So umfaßt dieselbe alle urkundlich im Gau genannten Orte,
und schließt jene aus, die nach histor. Beweisen, in den Quin-
zingau treffen, (die zur marca Schbnau gehörigen) und
die durch H. v. L. Begrenzung irrig mit zum Rotgau einge-
schlossen wurden. Savarsteiti kann nicht, wie von Pallh.
will, für Seubensdorf gehalten werden; denn dieses gehörte
mit der ganzen Gegend bis Julbach und Limbach hin zum
Isengau: (in dieser Gegend entstund später der frontenhau-
sische Comitat Julbach) — es ist vielmehr Saffenstetten
in der Pfarre Würting, Landg. Griesbach im U. D. Kreise,
vom Pfarrorte 1//2 Stunde entfernt. s. Weilmayer's Parr
Topographie Seite 361. —
35. Antessengau.
Hier beklagt sich H. v. L., daß die Dekanatsrollen vom
Inn= und Hausruckviertl mangeln. Es diene zur Nachricht,
daß sie sowohl vom Bisthum binz, als auch pon St. Pölten,
in den genannten Orten erschienen sind. Ubrigens ist der
Umfang des Gaues ganz tichtig, mit dem der alten Gerichte
Schärding und Nied bezeichner Aus der Urkunde von 903