Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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Engadein um 930, ist im Verzeichnisse der Gaugrafen aus- 
gelassen. s. oben Note 74. — 
52. Hausengan. 
Zudessen Bestimmung, muf auch zugleich der (sogenannte) 
Eisengau Nro 59 
gezogen werden. — Wemn der H. Antor ganz emphatisch 
ausruft, daß wohl keine Seele dem H. v. Pallhausen darin 
beystimmen würde, daß beyde nur ein und derselbe Gau ge- 
wesen, so will ich auf gut Glück wagen, diese Seele zu 
seyn. 98) Ich widerspreche aber der Behauptung, daß die 
Gaugrafen im nordlichen, wie im südlichen Theile Hosü ge- 
nanm worden seyen, die Du Buat nicht zu erweisen ver- 
mag, (I. cit., und die ohnehin Pallhausen auf der nächsten 
Seite widerruft, da er Seite 292 Nachtrag deutlich sagt: 
„der südliche Theil, war die Hauptgrafschaft der Andechser, 
der nördliche, jene der Scheyrer.“ — Polling, Weilheim, 
Rieden ꝛc. werden anmno 1010 (bey Meichlb. hist. fris. 1I. 
Seite 486) deutlich im pag. Houst genannf. Sulzemos, 
mitten im angeblichen Eisengau, wird bey Pez thes. 1. 3. 
Seite 19 ebenfalls im pago Hous!l genannt. Ist hier- 
aus nicht der richtige Schluß zu ziehen, daß diese Orte, in 
ein und demselben Gau lagen, dessen Benennung ganz über- 
einstimmt? Daß aber dieser Gan, vermuthlich seit den Ca- 
rolingern, in zwey Theile (comitate) getheilt war, ist eben 
so richtig, und wird durch die vom H. v. L. Seite 182 an- 
geführte Urkunde bestättigk. 99) — Daß ferner die Stamm- 
98) Es dient mir darin freylich, die mit vielen urkundlichen 
Beweisen belegte Abhandlung Du Buar's (den H. v. Lang 
einmal einen „Alles Vermengenden“ nennt, was auch bey 
manchen seiner genealogischen Erörterungen, gar nicht grund= 
los ist) Orig. Dom. Boic. I. cap. II. pag. 17. als 
Rückhalt, eine Abhandlung, die nach obigem Ausrufe zu 
urtheilen H. v. L. ganzlich unbeachtet läßt, die aber doch 
zum Muster einer gründlichen Gaubeschreibung dienen könnre. 
99) In Bezug auf jene Urkunde will ich aber nur bemerken, daß 
eine, darauf folgende vom I. 1124 fast dieselben Worte hat;, 
aber deutlich sagt: „ in pago Ouskowe i. fluv. Glanz 
in comitatu Husen cic.“ Hund. M. S. III. 214. 
  
 
	        
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