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Engadein um 930, ist im Verzeichnisse der Gaugrafen aus-
gelassen. s. oben Note 74. —
52. Hausengan.
Zudessen Bestimmung, muf auch zugleich der (sogenannte)
Eisengau Nro 59
gezogen werden. — Wemn der H. Antor ganz emphatisch
ausruft, daß wohl keine Seele dem H. v. Pallhausen darin
beystimmen würde, daß beyde nur ein und derselbe Gau ge-
wesen, so will ich auf gut Glück wagen, diese Seele zu
seyn. 98) Ich widerspreche aber der Behauptung, daß die
Gaugrafen im nordlichen, wie im südlichen Theile Hosü ge-
nanm worden seyen, die Du Buat nicht zu erweisen ver-
mag, (I. cit., und die ohnehin Pallhausen auf der nächsten
Seite widerruft, da er Seite 292 Nachtrag deutlich sagt:
„der südliche Theil, war die Hauptgrafschaft der Andechser,
der nördliche, jene der Scheyrer.“ — Polling, Weilheim,
Rieden ꝛc. werden anmno 1010 (bey Meichlb. hist. fris. 1I.
Seite 486) deutlich im pag. Houst genannf. Sulzemos,
mitten im angeblichen Eisengau, wird bey Pez thes. 1. 3.
Seite 19 ebenfalls im pago Hous!l genannt. Ist hier-
aus nicht der richtige Schluß zu ziehen, daß diese Orte, in
ein und demselben Gau lagen, dessen Benennung ganz über-
einstimmt? Daß aber dieser Gan, vermuthlich seit den Ca-
rolingern, in zwey Theile (comitate) getheilt war, ist eben
so richtig, und wird durch die vom H. v. L. Seite 182 an-
geführte Urkunde bestättigk. 99) — Daß ferner die Stamm-
98) Es dient mir darin freylich, die mit vielen urkundlichen
Beweisen belegte Abhandlung Du Buar's (den H. v. Lang
einmal einen „Alles Vermengenden“ nennt, was auch bey
manchen seiner genealogischen Erörterungen, gar nicht grund=
los ist) Orig. Dom. Boic. I. cap. II. pag. 17. als
Rückhalt, eine Abhandlung, die nach obigem Ausrufe zu
urtheilen H. v. L. ganzlich unbeachtet läßt, die aber doch
zum Muster einer gründlichen Gaubeschreibung dienen könnre.
99) In Bezug auf jene Urkunde will ich aber nur bemerken, daß
eine, darauf folgende vom I. 1124 fast dieselben Worte hat;,
aber deutlich sagt: „ in pago Ouskowe i. fluv. Glanz
in comitatu Husen cic.“ Hund. M. S. III. 214.