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grafen, zu dem dieser Comitat gehoͤrte, eben so weit reichte.
106) — Es duͤrfte uͤbrigens schwer zu beweisen seyn, daß
Straubing vordem auf dem linken Donauufer lag; s. Seite
178 — also dieser Strom südlich von Straubig floß; das
Terrain beweißt dieß ganz und gar nicht; im Gegentheile war
der frühere Lauf der Donau noch weiter links, und eine halbe
Stunde nördlich Straubing, fließt noch heute die sogenannte
alte Donan.
57. Das Chamberich.
Dessen Südgrenze gegen den Donaugau, bildet genau das
Flußgebiet des Regens, so daß alle Bäche die in diesen fallen,
zum Chambrich, die aber in die Donau fallen, zum Donau-
gau gehören. Das weitere hierüber, s. oben beym Nordgau.
58. Erdinggau.
Pallhausen bringt Seite 237 Nachtrag überwiegende
Gründe bey, daß dieser Gau eigentlich den Namen Wester-
gau geführt, und daß nur der Gegend um Erding der be-
sondere Name Harting-(d. i. Erding) Gau zukomme. Herr
v. Cang hat diesen Gau in viel zu enge Grenzen eingeschlos-
sen. Burgrain, Isen, Buch gehören in den Westergau,
da in diesen Orten der bekannte Gaugraf Job erscheint, der
auch in Eklburg gleich bey Ebersberg dieß Amt verwaltet. —
Da es beny Meichlb. hist. fris. I. 2 Nro 325 heißt: „El-
lanperto Ccomite in ago qul dicitur Pleoninga, und
eben dieser, Ellanper in, bey Jirngibl angeführten Urkunden,
deutlich im Hartingau vorkömmt; und da, was hauptsächlich
zu beachten ist, die Grafen an der Sempt, Gaugrafen im
Hartingau, auch, und zwar vor der allgemein herrschenden
Periode der Erblichkeit, den Comitat Steinhering besaßen,
so ist wohl Grund vorhanden, diesen Comitat, den nördlichen
Theil des vormaligen Amtes Schwaben, mit zum Wester-
gau zu zählen, wo dann der Distrikt des alten Amtes Was-
serburg links des Inns, als wieder einer ganz andern Linie
zuständig, vielleicht zum Chiemgau zu zählen wäre, da jene
106) Bey der Nufzählung der Orte. führt H. v. K. Regenstauf
richtig an, Seiste r76; aber in dem von ihm beicichneten
Capitel Donaustauf, das doch hen Umfang dieser Grafschaft
Regenstauf bestimmen soll, liegt er nicht; — also —