Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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grafen, zu dem dieser Comitat gehoͤrte, eben so weit reichte. 
106) — Es duͤrfte uͤbrigens schwer zu beweisen seyn, daß 
Straubing vordem auf dem linken Donauufer lag; s. Seite 
178 — also dieser Strom südlich von Straubig floß; das 
Terrain beweißt dieß ganz und gar nicht; im Gegentheile war 
der frühere Lauf der Donau noch weiter links, und eine halbe 
Stunde nördlich Straubing, fließt noch heute die sogenannte 
alte Donan. 
57. Das Chamberich. 
Dessen Südgrenze gegen den Donaugau, bildet genau das 
Flußgebiet des Regens, so daß alle Bäche die in diesen fallen, 
zum Chambrich, die aber in die Donau fallen, zum Donau- 
gau gehören. Das weitere hierüber, s. oben beym Nordgau. 
58. Erdinggau. 
Pallhausen bringt Seite 237 Nachtrag überwiegende 
Gründe bey, daß dieser Gau eigentlich den Namen Wester- 
gau geführt, und daß nur der Gegend um Erding der be- 
sondere Name Harting-(d. i. Erding) Gau zukomme. Herr 
v. Cang hat diesen Gau in viel zu enge Grenzen eingeschlos- 
sen. Burgrain, Isen, Buch gehören in den Westergau, 
da in diesen Orten der bekannte Gaugraf Job erscheint, der 
auch in Eklburg gleich bey Ebersberg dieß Amt verwaltet. — 
Da es beny Meichlb. hist. fris. I. 2 Nro 325 heißt: „El- 
lanperto Ccomite in ago qul dicitur Pleoninga, und 
eben dieser, Ellanper in, bey Jirngibl angeführten Urkunden, 
deutlich im Hartingau vorkömmt; und da, was hauptsächlich 
zu beachten ist, die Grafen an der Sempt, Gaugrafen im 
Hartingau, auch, und zwar vor der allgemein herrschenden 
Periode der Erblichkeit, den Comitat Steinhering besaßen, 
so ist wohl Grund vorhanden, diesen Comitat, den nördlichen 
Theil des vormaligen Amtes Schwaben, mit zum Wester- 
gau zu zählen, wo dann der Distrikt des alten Amtes Was- 
serburg links des Inns, als wieder einer ganz andern Linie 
zuständig, vielleicht zum Chiemgau zu zählen wäre, da jene 
106) Bey der Nufzählung der Orte. führt H. v. K. Regenstauf 
richtig an, Seiste r76; aber in dem von ihm beicichneten 
Capitel Donaustauf, das doch hen Umfang dieser Grafschaft 
Regenstauf bestimmen soll, liegt er nicht; — also —
	        
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