Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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faßte, da, wo spaͤter die Falkensteinische Grafschaft Hartmans- 
perg und Antwurt sich bildete, jedenfalls gehoͤrte aber dieser Dis- 
trikt unter den Chiemgau, worin der curtis Riute anno 1021 
ausdrücklich gesetzt wird.) „ausdrücklich gesetzt.“ Ried I. cjt. 
CXLIIV. p. 136. Wenn nun aber die Urkunde an. 959. loc. 
cit. pag. 98 deutlich sagt: „ Otto tradidit imloco Kint 
juxta Oenum fluvium in pago Sundargowe 
in Comilatibus Ratolli, Chadalhohi, Otocarl ac 8i- 
gihardi comitum: (d. i. Radolfs im eigentlichen Sun- 
dergau, Chadelhochs im Sinachgau, Otokars im Chiemgau, 
und Sigharts in der Grafschaft Schnaitsee) so beweißt sie, 
daß der Sundergau hier nur als eine allgemeine, die ver- 
schiedenen Comitate zusammenfassende geographische Be- 
zeichnung gilt. Dieß ist immer der Fall, wenn er in so gro- 
wßer Ausdehnung, und offenbar eingreifend in andre Gauen 
erscheint; dieß gesteht selbst H. v. C. in seiner ersten Abhand- 
lung zu, dieß gibt einen beytretenden Beweiß zu meiner 
obigen Behauptung. 
60 und 61. Sondergau und Südgau, 
Für eine Trennung dieser beyden Gauen, ist in den Ur- 
kunden durchaus kein Grund vorhanden; indem in diesen mei- 
stens Sundergau steht,, und in selben Orte aus dem einen, wie 
aus dem andern dieser getrennt seyn sollenden Gauen, unter der 
einen Bezeichnung „in pago Sundergowé angeführt werden. 
Es dürfte also wohl am gerathensten seyn, die Idee von ei- 
nem herzoglichen Sonderlande, dem zufolge der Gau Sonder- 
gau geheissen, fallen zu lassen; da diese Benennung schon 
unter den Agilolfingern oft vorkömmt, s. Apel §. 36, welche 
gewiß ihr Sonderland weit eher um Regensburg, ihrer Re- 
sidenz gehabt hätten als hier, wo gar nichts für eine solche beson- 
dere Besitzung spricht, und wo erst unter Heinrich dem Löwen sich 
jener Herzogsbesitz um München gebildet zu haben scheint. 108) 
Was die Tafelgüter der Herzoge gewesen, und daß diese 
nicht ans einem Gau bestanden, sondern im ganzen Lande 
108) Es ist wohl noch eine Frage, ob es mit dieser, an der Her- 
zogstürde klebenden Besitzung seine Richtigkeit habe. Hein- 
rich konnte wohl auch als Landesherr, und mehr noch als 
der Mächtigere, jene Jollstätte zu München exbauen, da
	        
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