Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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mehr ausgeführt werden sollen, da es sich ja hauptsächlich um 
Bestimmung der Territorien handelt. 
Die von den Franken über Bojoarien ausgeübte Ober- 
herrlichkeit wird wohl kein Unbefangener bestreiten wollen; 
auch jene der Ostgothen scheint mir wohl zu erweisen. Wenn 
auch die „duae provinciae inter Liguria in qua 
Medlolanum est et Ticinus — et Suavia hoc est 
Alemannorum patriam, Rhaetla prima et fecunda in- 
ter Alpes confiftunt“ P. Diac. II. cap. 15 was aller- 
dings keine andern als Tyrol und Vorarlberg sind, wie schon 
die Critik über Pallh. Garibald Wien. Jahrb. 1818 IV. 
Band Anz. Bl. S. 11 erweiset, nicht hieher passen; und 
wenn damals das heutige Bayerland schon „Noricorum 
Provincia“ hieß; so beweisen ja mehrere Stellen, dasß sich die 
Gothenherrschaft über eben dieß Noricum erstreckte. Procop. 
cap. XV. neunt die „Norici et Carni als Völker qui- 
bus GCothi trans Jonium sinum (adriat. Meer) belli hu- 
jus inilio imperabant“ und dieser Krieg begann 535.— 
Theodorich erließ ein Edikt für die „Provincialibus Nori- 
cis“ Var. Epist. 50.— Fernerist auch bekannt, daß die Ru- 
gier nach der Niederlage durch Odoaker sich an die Ostgothen 
schlossen, also auch deren Land ihnen zufiel, so wie auch, daß 
Theodorich, der sich als Nachfolger der rômischen Imperato- 
ren betrachtete, die Donangegenden als zu Italien gehörig 
in Anspruch nahm. — pag. 48 wird im Allgemeinen behaup- 
tet, nicht der Herzog sondern der Franken König habe die 
Bischöfe in Bojoarien eingesetzt; widerspricht aber nicht die 
erste geregelte Einsetzung unter Bonifaz factisch dieser Be- 
hauptung? die sich wohl nur auf eine Stelle in den leges 
Bojor: gründet, 
Auf eben der Seite wird der Amahl der, unter Gari-
	        
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