Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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Es waͤre auch schwer zu glauben; daß bey den vielen 
Verschwoͤrungen der Großen im Frankenreiche die Agilolfin- 
ger, wenn sie wirklich Abkoͤmmlinge der Merovinger oder 
nur fraͤnkische Große gewesen, nicht sollten gerufen worden. 
seyn;z da man sogar einen Zweig dieser Königsfamilie den 
Gauvobald, aus Constantinopel holte; daß Brunhilde sie 
nicht in ihre Plane verflocht; daß sie selbst nicht mit Ansprü- 
chen agufgetreten seyn sollen. — Die Longobarden würden 
nicht freywillig an hundert Jahre lang Regenten über 
sich geduldet haben, die aus dem ihnen verhaßtesten Stam- 
me, qus dem der Franken waren. 
Noch mehr. Jedes Mitglied der Familie hatte ein vier- 
faches Wehrgeld, gegen das des gemeinen Freyen; mehr als 
irgend ein anderer weltlicher Großer im ganzen Frankenreiche; 
und hatte es nicht als Stgatsbeamter, sondern wegen seiner 
Geburt. (Lex Baj. Tit. III. cap. 1 pag. 99 behy Mede- 
rer) — Nun durchforsche man alle übrigen Geseße der Fran- 
ken, nirgends als hier findet sich ein, auf die Erblichkeit ge- 
legter Schätzungswerth; jeder einzelne Mann elhalt sein 
Wehrgeld nur mit Rücksicht auf die Staatswürde welche er 
be leitet. In Bayern müssen also ganz eigne Verhältnisse 
gewesen seyn; nur durch die Annahme erklärbar, daß man 
der alten Fürstenfamilie höhere Vorzüge ertheilen mußte, als 
ein Unterthan je bey den Franken genos. — Ueber den 
Schätzwerth des Herzogs selbst liefern die Gesetze eine dop- 
pelte Angabe. Nach der erstern wird schon die Nachstellung 
auf dessen Leben mit dem Tode bestraft; (Tit. II. cap. 1 
pag. 72 bey Mederer) nach der zweyten liegt auf seinem 
Leben ein sechsfaches Wehrgeld. (Tit. III. cap. 2.Pag. 104, 
bey Mederer.) Will man aber auch annehmen, daß ersteres 
als Interpolirung erst statt fand , als sich die bayrischen Re-
	        
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