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men. (5) Pag. 59 dürfte die Geschichte des Welfen Gebietes
umständlicher, besonders in Bezug auf Süddeutschland und auf
die Billungischen Güter in Norddeutschland gegeben werdenz doch
folgt dieß vielleicht im zweyten Theile. (6) Eben da wird bey
Heinrich dem Löwen ein ganz unpassendes Citat aus Ein-
hardi annales ad. anno 791 gemacht. Was soll es
hier beweisen? Die Stelle nämlich: „Anesus cerius du--
orum regnorum limes habebalur “ kann doch wohl ver-
nünftiger Weise nur auf die Gränzen der Bajuvarier und
Avaren gedeutet werden; da für zwey Provinzen des gro-
ßen Frankenreiches der Ausdruck „regnorom nicht nur
nicht passend, sondern für das Land unter der Enns, das an-
fangs wirklich zum großen karolingischen Bojoarien gehörte,
völlig unstatthaft wäre.
Endlich beginnt Pag. 60 die Bildungsgeschichte und pag.
66 die Beschreibung der Gauen selbst. In ersterer dürfte
Manches aus Hormayer J. Band. sämmtl. Werke nachgeholt wer-
den, wo die Verhältnisse der Comites, Vicecomites etc.
höchst klar und umfassend auseinander gesetzt sind, wogegen
aber wieder die Arten der verschiedenen Landgüter in Herrn v.
Langs Schrift treffend erklärt werden. Daß in einem Gan
nur ein wahrer Gaugraf, die andern aber einzelne dynasti-
sche Besitzer waren, wird durch eine Menge von Urkunden
widerlegt, welche in den verschiedenen Bezirken der größern
Gauen mehrere Grafen gleichzeitig, ohne die geringste Ab-
hängigkeit von einander auftreten lassen. Was Pr. v. C.
C( ) Eine ziemlich vollseändige Uebersicht gibt biedon Plac.
Sprenger in seiner „Gelchichte von Banz.“
(6) Koch in seiner Geschichte des Hauses Braunschweig „L##
neburg“ gibt hierüber vollkommene Aufschlüsse und weise
an die Quellen.