Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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men. (5) Pag. 59 dürfte die Geschichte des Welfen Gebietes 
umständlicher, besonders in Bezug auf Süddeutschland und auf 
die Billungischen Güter in Norddeutschland gegeben werdenz doch 
folgt dieß vielleicht im zweyten Theile. (6) Eben da wird bey 
Heinrich dem Löwen ein ganz unpassendes Citat aus Ein- 
hardi annales ad. anno 791 gemacht. Was soll es 
hier beweisen? Die Stelle nämlich: „Anesus cerius du-- 
orum regnorum limes habebalur “ kann doch wohl ver- 
nünftiger Weise nur auf die Gränzen der Bajuvarier und 
Avaren gedeutet werden; da für zwey Provinzen des gro- 
ßen Frankenreiches der Ausdruck „regnorom nicht nur 
nicht passend, sondern für das Land unter der Enns, das an- 
fangs wirklich zum großen karolingischen Bojoarien gehörte, 
völlig unstatthaft wäre. 
Endlich beginnt Pag. 60 die Bildungsgeschichte und pag. 
66 die Beschreibung der Gauen selbst. In ersterer dürfte 
Manches aus Hormayer J. Band. sämmtl. Werke nachgeholt wer- 
den, wo die Verhältnisse der Comites, Vicecomites etc. 
höchst klar und umfassend auseinander gesetzt sind, wogegen 
aber wieder die Arten der verschiedenen Landgüter in Herrn v. 
Langs Schrift treffend erklärt werden. Daß in einem Gan 
nur ein wahrer Gaugraf, die andern aber einzelne dynasti- 
sche Besitzer waren, wird durch eine Menge von Urkunden 
widerlegt, welche in den verschiedenen Bezirken der größern 
Gauen mehrere Grafen gleichzeitig, ohne die geringste Ab- 
hängigkeit von einander auftreten lassen. Was Pr. v. C. 
  
C( ) Eine ziemlich vollseändige Uebersicht gibt biedon Plac. 
Sprenger in seiner „Gelchichte von Banz.“ 
(6) Koch in seiner Geschichte des Hauses Braunschweig „L## 
neburg“ gibt hierüber vollkommene Aufschlüsse und weise 
an die Quellen.
	        
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