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sagt gilt von den einzelnen Comitaten, deren aber die
groͤßeren Gauen mehrere hatten.
dun kommen wir; pag. 63, an die Basis des ganzen
von Langischen Systemes. Derselbe geht nämlich, nach aller-
dings ehrenwerthen Vorbildern, von dem Grundsatze aus,
daß sich aus den Grenzen der Bisthümer und Archidiakonate
jene der Gauen ermitteln lassen. Dieß wäre allerdings recht
gut, wenn nur nicht zu viele Ausnahmen die Regel selbst zur
Ausnahme machten. Wie viele Sprengel mögen sich nicht
verändert haben? Von Neuburg (7) wissen wir, daß es
Augsburg einverleibt worden, von Seeben daß es noch unter
Carl d. Gr. bis über Wessobrunn und Yolling herausreichte,
Freysing und Regensburg schlossen erst nach 1157 einen Dis-
cesangrenzvertrag (Meichl. h. Fris. I. pag. 334.) Wur-
den nicht erst, wie eine Urkunde bey Eichhorn beweist, die
Grenzen der Churer Didces in spätern Zeiten bestimmt?
Ward nicht nach einer Urkunde bey Neugart. ep. Contt. I.
Pag. 86 erst um 630 die Grenze des Constanzer Sprengels
geregelt, und östlich bis an die Iller gerückt? Die Abtre-
tung des Archidiakonates Eggolsheim ist bekannt; und doch
geschah sie nur in kirchlicher Hinsicht und hatte keinen Einfluß
auf politische Eintheilung. (s. beyhm Nordgau.) Die Grün-
dung von Baumburg fällt erst in das 12te Jahrhundert. Und
dann die Begrenzung dieser Dekanate. Das Archidiakonat
Schlüsselfeld reichte urkundlich in das Volkfeld und den Ra-
denzgau, jenes von Geysa umfaßte Theile vom Tullifeld,
westlichen Grabfeld und Buchonien; und solche Beweise las-
sen sich fast bey jedem Gaue führen. Wie wenige Verände-
rungen wurden aber auch erhalten, und wie viele sind im
Strome der Beit untergegangen, da man in den Urkunden meist
nur gewohnt war, Schankungen, Tauschhandlungen u. d. gl.