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Comit. Udalscalci, also in den Obern Donaugau, gesetzt
wird. Sübdlich darf die Grenze ebenfalls nicht durch den Am-
mersee, sondern westlich vorbey am Flusse Windach hinlau-
fen, weil Hohenwang (ihid II. p. 486) ausdrücklich in
dem pag. Huost liegk.
Keltenstein. Wenn dieser Gau durchaus als subpa-
gus genannt werden soll, so dürfte er weit natürlicher, und
mit der heutigen Benennung übereinstimmender dem Allgan
zugezählt werden. Ob aber auf die Deutung Pallhausens
(Nachtrag 74) hin, das ganze Thal des echs von seinem
Ursprung bis heraus nach Vils und Steinach so unnatärlich
zum Keltenstein oder nicht viel besser zum Allgau (wie Buch-
ner in seiner Gaukarte thut) zu zählen sey, wage ich nicht
zu entscheiden.
6. Illergau und 7. Burgau
sind richtig bezeichnet, nur dürfte ersterm noch ein Theil des
Capitels Legau zugezählt werden, und ist bey letzterm das
Capitel Weissenhorn, das ihm bestimmt zugehörte, ausgelassen.
8. Och es ga u.
Die Sweifel welche der Autor hier erregt, sind bereits
von Pallh. (Nachtrag p. 76) berichtigt, wo „Mlardingen
in pag. Ogesgowe 7 für Merdigen bey Donauwörth, und
„Moringen in pag. Owesgowe“ für Mehring bey Mer-
ching erklart wird, und also nach H. v. L. selbst im Owes-
gowe (Augstgau) und nicht im Hausengau liegt.
Hinsichtlich des „Pagus Falaha“ (Schannal II. pag.
217) worin villa Logena genannt wird, ist beynahe für
gewiß anzunehmen, daß derselbe ein subpagus des Ochesgau
gewesen, da sich in dessen Bezirk nicht allein Laugna bey
Wertingen findet, sondern nicht weit davon südlich auch der
R men des Gaues im Dorfe Feylau erhalten ist, Die Schen-