Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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Comit. Udalscalci, also in den Obern Donaugau, gesetzt 
wird. Sübdlich darf die Grenze ebenfalls nicht durch den Am- 
mersee, sondern westlich vorbey am Flusse Windach hinlau- 
fen, weil Hohenwang (ihid II. p. 486) ausdrücklich in 
dem pag. Huost liegk. 
Keltenstein. Wenn dieser Gau durchaus als subpa- 
gus genannt werden soll, so dürfte er weit natürlicher, und 
mit der heutigen Benennung übereinstimmender dem Allgan 
zugezählt werden. Ob aber auf die Deutung Pallhausens 
(Nachtrag 74) hin, das ganze Thal des echs von seinem 
Ursprung bis heraus nach Vils und Steinach so unnatärlich 
zum Keltenstein oder nicht viel besser zum Allgau (wie Buch- 
ner in seiner Gaukarte thut) zu zählen sey, wage ich nicht 
zu entscheiden. 
6. Illergau und 7. Burgau 
sind richtig bezeichnet, nur dürfte ersterm noch ein Theil des 
Capitels Legau zugezählt werden, und ist bey letzterm das 
Capitel Weissenhorn, das ihm bestimmt zugehörte, ausgelassen. 
8. Och es ga u. 
Die Sweifel welche der Autor hier erregt, sind bereits 
von Pallh. (Nachtrag p. 76) berichtigt, wo „Mlardingen 
in pag. Ogesgowe 7 für Merdigen bey Donauwörth, und 
„Moringen in pag. Owesgowe“ für Mehring bey Mer- 
ching erklart wird, und also nach H. v. L. selbst im Owes- 
gowe (Augstgau) und nicht im Hausengau liegt. 
Hinsichtlich des „Pagus Falaha“ (Schannal II. pag. 
217) worin villa Logena genannt wird, ist beynahe für 
gewiß anzunehmen, daß derselbe ein subpagus des Ochesgau 
gewesen, da sich in dessen Bezirk nicht allein Laugna bey 
Wertingen findet, sondern nicht weit davon südlich auch der 
R men des Gaues im Dorfe Feylau erhalten ist, Die Schen-
	        
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